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| BVerwG, 18.10.1963 - VI C 134.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entscheidung über Verfahrenskosten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.12.1961 - VI C 50.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1963 - VI C 134.60
Das Interesse des Klägers an der Peststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen bestand, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt und der Kläger zur Begründung seiner Erledigungserklärung bestätigt hat, ausschließlich im Hinblick auf die künftige Versorgung des Klägers im Ruhestand; daß ein solches Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigt sein kann, obwohl eine rechtliche Bindung der Beteiligten an diese Peststellung der der Unterbringung zugrunde zu legenden Rechtsstellung für die Versorgung nicht besteht, hat der Senat schon ausgesprochen (Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 4).
- BVerwG, 03.02.1965 - VI C 40.63
Rechtsmittel
Auch das Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, weil eine dem Klageantrag entsprechende Verurteilung des Beklagten gegebenenfalls nicht nur Nachzahlungsansprüche, sondern auch Auswirkungen auf die Versorgung des seit dem 1. April 1959 im Ruhestand befindlichen Klägers zur Folge haben würde (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 4]; Beschluß vom 18. Oktober 1963 - BVerwG VI C 134.60 -).
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