Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bindung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision - Erlangung einer Rechtsstellung durch einen ausdrücklichen Akt der nationalsozialistischen "Wiedergutmachung" - Begriffe "Ernennungen und Beförderungen" - ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1960 - VI A 1272/57
- BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts versteht daher die Vorschrift des § 7 G 131 unter den Begriffen "Ernennungen und Beförderungen" nicht nur die formalen beamtenrechtlichen Ernennungs- und Beförderungsakte, sondern gerade auch die durch diese Akte begründeten Rechtsstellungen selbst, weil die Nichtberücksichtigung dieser Rechte und Rechtsstellungen, wie oben dargelegt, der eigentliche Zweck des § 7 G 131 ist (vgl. BVerwGE 2, 10 [20]).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58
Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Daher richtet sich das Gerichtsverfahren nach den bisherigen Rechtsvorschriften, wenn der Lauf einer Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder für die Erhebung der Klage vor dem 14. September 1957, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (vgl. Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄndG) begonnen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse des II. Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958 S. 377, und des erkennenden Senats vom 21. August 1959 - BVerwG VI C 123.58 -).
- BVerwG, 25.01.1956 - II C 3.53
Rechte, die durch rechts- oder sachwidrige Ernennungen oder Beförderungen erlangt …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 21.08.1959 - VI C 123.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Daher richtet sich das Gerichtsverfahren nach den bisherigen Rechtsvorschriften, wenn der Lauf einer Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder für die Erhebung der Klage vor dem 14. September 1957, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (vgl. Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄndG) begonnen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse des II. Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958 S. 377, und des erkennenden Senats vom 21. August 1959 - BVerwG VI C 123.58 -). - BVerwG, 24.06.1960 - VI C 43.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 24. Juni 1960 - BVerwG VI C 43.58 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 07.11.1961 - VI C 74.58
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden(Beschlüsse vom 30. Oktober 1958 - BVerwG VI C 129.58 - undvom 3. März 1961 - BVerwG VI C 135.60 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Nichtberücksichtigung einer Beförderung eines Beamten wegen enger Verbindungen …
Hiernach und nicht entscheidend nach formalen Merkmalen beurteilt es sich, ob eine beamtenrechtliche Maßnahme, durch die eine solche vom Gesetz mißbilligte Rechtsstellung erlangt ist, als "Ernennung" oder "Beförderung" im Sinne des § 7 G 131 anzusehen oder jedenfalls ihr gleichzuerachten ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 3. März 1961 - BVerwG VI C 135.60 -). - BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Rechtsmittel
Hiernach und nicht entscheidend nach formalen Merkmalen beurteilt es sich, ob eine beamtenrechtliche Maßnahme, durch die eine solche vom Gesetz mißbilligte Rechtsstellung erlangt ist, als "Ernennung" oder "Beförderung" im Sinne des § 7 G 131 anzusehen oder jedenfalls ihr gleichzuerachten ist (vgl. Beschluß des Senats vom 3. März 1961 - BVerwG VI C 135.60 -).
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