Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindung der Verwaltungsgerichte an arbeitsgerichtliche Entscheidungen - Beendigung eines Beamtenverhältnisses - Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Dienstverhältnis - Arglistige Nichtaushändigung einer Ernennungsurkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.07.1960 - 106 III 59
- BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60
Erwägungen aber, die einem Urteilsausspruch nur zugrunde liegen, nehmen grundsätzlich nicht an der Rechtskraft dieses Urteils teil; so könnte hier also das Verwaltungsgericht in der Frage, ob das Dienstverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur war, zu einer anderen Auffassung gelangen als das Arbeitsgericht (vgl. die ähnlichen, wenn auch in einer besonders gelagerten Sache angestellten Überlegungen des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Februar 1961 - BVerwG V C 105.60 -). - BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60
Die genannten Artikel des Polizeiorganisationsgesetzes tragen zwar ebenso wie die vom Berufungsgericht gleichfalls herangezogene frühere Regelung des Art. 164 BayBG vom 28. Oktober 1946 der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 255) aufgezeigten Möglichkeit Rechnung, daß in der Zeit nach dem Zusammenbruch ein Beamtenverhältnis auch ohne Ernennungsurkunde begründet werden konnte; sie setzen aber in Einklang mit den hierfür bestehenden Grundsätzen unzweideutig voraus, daß der Dienstherr die Absicht hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - mit Nachweisen). - BVerwG, 20.04.1961 - II C 91.59
Auszug aus BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60
Die genannten Artikel des Polizeiorganisationsgesetzes tragen zwar ebenso wie die vom Berufungsgericht gleichfalls herangezogene frühere Regelung des Art. 164 BayBG vom 28. Oktober 1946 der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 255) aufgezeigten Möglichkeit Rechnung, daß in der Zeit nach dem Zusammenbruch ein Beamtenverhältnis auch ohne Ernennungsurkunde begründet werden konnte; sie setzen aber in Einklang mit den hierfür bestehenden Grundsätzen unzweideutig voraus, daß der Dienstherr die Absicht hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 01.10.1982 - 2 B 48.81
Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft einer Statusentscheidung nach dem Gesetz …
Nach ständiger Rechtsprechung wird aber die Beantwortung rechtlicher Vorfragen selbst dann, wenn sie die ergangene Entscheidung trägt, von deren materieller Rechtskraft nicht umfaßt (vgl. Urteil vom 24. August 1962 - BVerwG 6 C 143.60 - [Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 8];… Beschlüsse vom 18. September 1973 - BVerwG 4 B 136.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 38] …und vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 91.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 40]). - BVerwG, 02.10.1986 - 6 B 106.85
Voraussetzungen für die Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Kriegsdienst mit der …
Soweit mit der Beschwerde schließlich für das Vorliegen einer Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ein Urteil des beschließenden Senats mit dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 143.60 angeführt wird, kann eine solche schon deshalb nicht vorliegen, weil die unter diesem Aktenzeichen ergangene Entscheidung vom 24. August 1962 (nicht wie mit der Beschwerde angegeben vom 11. Mai 1962) einen Fall aus dem Beamtenrecht betrifft, der sich prozeßrechtlich mit der Frage der Bindung der Verwaltungsgerichte an rechtskräftige Entscheidungen der Arbeitsgerichte, im übrigen aber mit dem Problem der Begründung eines Beamtenverhältnisses ohne Ernennungsurkunde befaßt und somit für den vorliegenden Fall aus dem Rechtsgebiet der Kriegsdienstverweigerung nicht einschlägig ist. - BVerwG, 23.11.1964 - VI C 36.61
Formbedürftigkeit beamtenrechtlicher Zusicherungen - Verstoß gegen Treu und …
Hinsichtlich beider Gesichtspunkte wird zunächst die - die Durchschlagskraft dieser Einwendungen abschwächende - Möglichkeit zu berücksichtigen sein, daß die Verhandlungen über die Anstellung des Ehemannes der Klägerin noch in die sog. Übergangszeit oder jedenfalls in die Zeit ihrer Nachwirkungen gefallen sind (vgl. hierzu BVerfGE 3, 255, [BVerfG 14.01.1954 - 1 BvR 409/53] wo u.a. die Notwendigkeit hervorgehoben ist, für den Aufbau des demokratischen Staatswesens im großen Umfang geeignete Kräfte neu einzustellen; ferner Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 184 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1], vom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -, vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 134.61 - und vom 30. Mai 1963 - BVerwG II C 162.60 -). - BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62
Rechtsmittel
Ob dieser Rechtsansicht des Berufungsgerichts zu folgen ist, bedarf im vorliegenden Falle nicht der Entscheidung; denn die Begründung eines Beamtenverhältnisses unmittelbar durch die britische Besatzungsmacht, also ohne Einschaltung deutscher Dienststellen, scheidet ohne weiteres aus, wenn die Besatzungsmacht nicht ersichtlich den Willen hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - undvom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -).
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