Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1955 - 2 A 3/55
- BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56
In welchem Maße sich die in beiden Verfahren zu beurteilenden Sachverhalte voneinander unterscheiden, geht mit besonderer Deutlichkeit daraus hervor, daß im Verfahren nach § 7 G 131 (2. Alternative) auch die bloß vermeintliche enge Verbindung des Betroffenen zum Nationalsozialismus zu berücksichtigen ist - vgl. BVerwGE 3, 110 (112) [BVerwG 27.01.1956 - II C 40/54] -, ein Umstand also, der im Entnazifizierungsverfahren rechtlich belanglos war, sich schon gar nicht aber zuungunsten des Betroffenen auswirken konnte. - BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
Auszug aus BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. März 1957 - BVerwG VI G 49.56 - ausgesprochen hat, können in keinem Falle Maßnahmen und Entscheidungen von Entnazifizierungsbehörden als Maßnahmen im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 gelten, weil unter günstigeren Maßnahmen im Sinne dieser Regelung nur abschließende, von den zuständigen Organen des Dienstherrn unter Anwendung des allgemeinen Beamtenrechts getroffene Maßnahmen zu verstehen sind; vgl. BVerwGE 3, 72, 275.
- BVerwG, 03.01.1962 - VI B 39.61
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl.Urteile vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 9] undvom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]; fernerUrteile vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 288.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 15] undvom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 144.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 24]) schließen Entnazifizierungsbescheide die Anwendung des § 7 G 131 nicht aus, weil dessen Zweck allein in der Beseitigung von ungerechtfertigten Vorteilen liegt, während die Entnazifizierungsentscheidungen Sühnecharakter haben. - BVerwG, 14.02.1958 - VI C 24.56
Rechtsmittel
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß unter einer günstigeren Einzelmaßnahme im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 nicht Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden zu verstehen sind (vgl. Urteile vom 6. Januar 1956 - BVerwGE 3, 72 -, vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - undvom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 144.56 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.