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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1069
BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56 (https://dejure.org/1957,1069)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1957 - VI C 144.56 (https://dejure.org/1957,1069)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1957 - VI C 144.56 (https://dejure.org/1957,1069)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56
    In welchem Maße sich die in beiden Verfahren zu beurteilenden Sachverhalte voneinander unterscheiden, geht mit besonderer Deutlichkeit daraus hervor, daß im Verfahren nach § 7 G 131 (2. Alternative) auch die bloß vermeintliche enge Verbindung des Betroffenen zum Nationalsozialismus zu berücksichtigen ist - vgl. BVerwGE 3, 110 (112) [BVerwG 27.01.1956 - II C 40/54] -, ein Umstand also, der im Entnazifizierungsverfahren rechtlich belanglos war, sich schon gar nicht aber zuungunsten des Betroffenen auswirken konnte.
  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1957 - VI C 144.56
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. März 1957 - BVerwG VI G 49.56 - ausgesprochen hat, können in keinem Falle Maßnahmen und Entscheidungen von Entnazifizierungsbehörden als Maßnahmen im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 gelten, weil unter günstigeren Maßnahmen im Sinne dieser Regelung nur abschließende, von den zuständigen Organen des Dienstherrn unter Anwendung des allgemeinen Beamtenrechts getroffene Maßnahmen zu verstehen sind; vgl. BVerwGE 3, 72, 275.
  • BVerwG, 03.01.1962 - VI B 39.61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl.Urteile vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 9] undvom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]; fernerUrteile vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 288.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 15] undvom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 144.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 24]) schließen Entnazifizierungsbescheide die Anwendung des § 7 G 131 nicht aus, weil dessen Zweck allein in der Beseitigung von ungerechtfertigten Vorteilen liegt, während die Entnazifizierungsentscheidungen Sühnecharakter haben.
  • BVerwG, 14.02.1958 - VI C 24.56

    Rechtsmittel

    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß unter einer günstigeren Einzelmaßnahme im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 nicht Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden zu verstehen sind (vgl. Urteile vom 6. Januar 1956 - BVerwGE 3, 72 -, vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - undvom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 144.56 -).
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