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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1957 - VI C 145.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1434
BVerwG, 11.05.1957 - VI C 145.56 (https://dejure.org/1957,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1957 - VI C 145.56 (https://dejure.org/1957,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1957 - VI C 145.56 (https://dejure.org/1957,1434)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1957, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 20.10.1966 - VI C 31.65

    Wirksamkeit einer Ernennung eines mit dem Nationalsozialismus eng verbundenen …

    Da nach seiner nicht revisiblen Auslegung des § 41 Abs. 1 und 3 DGO die Stadt Frankfurt (Oder) als Ernennungsbehörde die Ernennung des Ehemannes der Klägerin zum ... ... auf Grund der Berufung durch den Oberpräsidenten und Gauleiter ... vorzunehmen hatte, der Ernennungsvorgang selbst somit rein formaler Natur war, ist das Berufungsgericht mit Recht und im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des erkennenden Senats vom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 25 = JR 1957 S. 312) davon ausgegangen, daß die Entscheidung des Streitfalles von der Art der Berufungsmotive des Stürtz abhängt.
  • BVerwG, 11.05.1966 - VI C 31.65

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Da nach seiner nicht revisiblen Auslegung des § 41 Abs. 1 und 3 DGO die Stadt Frankfurt (Oder) als Ernennungsbehörde die Ernennung des ... im folgenden als v.P. bezeichnet - zum Oberbürgermeister auf Grund der Berufung durch den Gauleiter und Oberpräsidenten ... vorzunehmen hatte und der Ernennungsvorgang selbst rein formaler Natur war, ist das Berufungsgericht mit Recht und im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des Senats vom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 25 = JR 1957 S. 312) davon ausgegangen, daß die Entscheidung des Streitfalles von der Art der Berufungsmotive des ... abhänge.
  • BVerwG, 30.03.1966 - VI C 61.64
    Unbedenklich ist auch, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung der Ernennungsmotive von seiner Überzeugung aus, das damals als Ernennungsbehörde für die Ernennung eines Oberbürgermeisters von Göppingen zuständige Staatsministerium habe bei seiner Beschlußfassung über die Ernennung des Dr. P. lediglich den personalpolitischen Wünschen des damaligen Gauleiters und Reichsstatthalters Murr und des damaligen Ministers des Innern Dr. Schmid entsprochen - nur in diesem Sinne können die Ausführungen des Berufungsurteils verstanden werden -, die Motive des M. und des Dr. S. mit denjenigen des Staatsministeriums identifiziert, diese mithin als für die Ernennungsentscheidung des Staatsministeriums als ausschlaggebend angesehen hat; in diesem Sinne zum Einfluß des Murr bereits das in dieser Sache ergangene Urteil des Senatsvom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 1.61 -, das mit der Grundsatzentscheidung des Senatsvom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 25 = JR 1957 S. 312) im Einklang stehe.
  • BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59

    Nichtberücksichtigung einer Ernennung wegen enger Verbindung zum …

    Die in dem Berufungsurteil zum Ausdruck gelangende Auffassung, daß es in einem solchen Fall auf die Erwägungen der Person oder Personengruppe ankomme, die diesen Druck ausgeübt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits als zutreffend anerkannt worden (Urteil vom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 - [JR 1957, 312]).
  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 35.60

    Nichtberücksichtigung einer Ernennung zum Regierungsrat und einer Beförderung zum …

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Ernennungsbehörde sich die - von dem Kläger behaupteten - Erwägungen der angeblich vor der Ernennung und Beförderung gehörten kirchlichen Amtsträger zu eigen gemacht oder wenn sie eigene Beweggründe für diese Maßnahmen nicht gehabt hätte, sondern blindlings einem auf sachlichen Erwägungen beruhenden Vorschlag der kirchlichen Amtsträger gefolgt wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 -, JR 1957, 312).
  • BVerwG, 10.12.1959 - II C 374.57

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung beider mit dem Recht des öffentlichen Dienstes, befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts sind die Anstellungsgrundsätze für die Beamten der Stadt B. keine Vorschriften mit Rechtssatzcharakter (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 15.56 - [DVBl. 1957, 794] undvom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 -) und mithin keine beamtenrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 7 G 131(Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG II C 150.57 -).
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