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| BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 25.01.1956 - II C 3.53
Rechte, die durch rechts- oder sachwidrige Ernennungen oder Beförderungen erlangt …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Bindung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an eine offensichtlich …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Hiernach und nicht entscheidend nach formalen Merkmalen beurteilt es sich, ob eine beamtenrechtliche Maßnahme, durch die eine solche vom Gesetz mißbilligte Rechtsstellung erlangt ist, als "Ernennung" oder "Beförderung" im Sinne des § 7 G 131 anzusehen oder jedenfalls ihr gleichzuerachten ist (vgl. Beschluß des Senats vom 3. März 1961 - BVerwG VI C 135.60 -).
- BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des …
So hat der erkennende Senat z.B. den Begriff der Ernennung bzw. Beförderung im Sinne des § 7 Abs. 1 G 131 auch auf eine besoldungsrechtliche Höhergruppierung erstreckt (vgl. das Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - und neuerdings das Urteil des II. Senats vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 173.60 -). - BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Nichtberücksichtigung einer Beförderung eines Beamten wegen enger Verbindungen …
Mit der Anwendbarkeit des § 7 G 131 auf eine besoldungsrechtliche Höhergruppierung hat sich bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts befaßt; er hat hierzu in seinemUrteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 29.11.1961 - VI C 239.58
Rechtsmittel
Daß eine derartige Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe ohne Änderung der Amtsbezeichnung einer Ernennung oder Beförderung im Sinne des § 7 G 131 zumindest gleichzuachten ist, hat der Senat bereitsim Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - entschieden.
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