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| BVerwG, 15.11.1957 - VI C 165.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1957 - VI C 165.57
Überdies kann bei der Anwendung des § 7 G 131 eine der letzten Ernennung des Beamten vorhergehende Ernennung in keinem Falle als conditio sine qua non im Sinne des Strafrechts anerkannt werden; es ist stets nachzuprüfen, aus welchen Beweggründen der Beamte in das ihm zuletzt übertragene Amt ernannt worden ist (vgl. Urteil des II. Senatsvom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 40.54 - BVerwGE 3, 110 [113-114] und für Wahlbeamte dasUrteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 109.56 -). - BVerwG, 15.02.1957 - VI C 109.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1957 - VI C 165.57
Überdies kann bei der Anwendung des § 7 G 131 eine der letzten Ernennung des Beamten vorhergehende Ernennung in keinem Falle als conditio sine qua non im Sinne des Strafrechts anerkannt werden; es ist stets nachzuprüfen, aus welchen Beweggründen der Beamte in das ihm zuletzt übertragene Amt ernannt worden ist (vgl. Urteil des II. Senatsvom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 40.54 - BVerwGE 3, 110 [113-114] und für Wahlbeamte dasUrteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 109.56 -).
- BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung
Diese Wahrscheinlichkeit kann sich so stark verdichten, dass Erfahrungssätze nicht nur auf eine bestimmte Tatsachenfeststellung hinführen, sondern - wenngleich sie weder zu einer Umkehr der Beweislast führen noch das Gericht von der Pflicht zur Amtsermittlung entbinden - selbst zum Maßstab richterlicher Überzeugung werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1957 - 6 C 165.57 - Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 32 S. 117 ff.). - BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Rechtsmittel
Bei der erneuten Beurteilung der Sache wird der Verwaltungsgerichtshof zu beachten haben, daß für die Würdigung der Motive zur Ernennung des Klägers zum Bürgermeister von P. die Motive für seine Bestellung zum kommissarischen Bürgermeister dieser Gemeinde im Sinne einer tatsächlichen Vermutung bedeutungsvoll sein können (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. November 1957 - BVerwG VI C 165.57 -). - BVerwG, 31.03.1960 - VI B 5.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Wie sich gerade aus den vom Kläger angeführten Urteilen des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 - (Buchholz BVerwG, 234, § 7 G 131 Nr. 29) und vom 15. November 1957 - BVerwG VI C 165.57 - eindeutig ergibt, hängt auch die Überprüfung eines solchen beamtenrechtlichen Vorganges nach § 7 G 131 - 2. Alternative - von den besonderen tatsächlichen Umständen des Einzelfalles ab.
- BVerwG, 24.08.1959 - VI B 20.59
Rechtsmittel
Daß die politischen Beweggründe für eine kommissarische Ernennung auch bei der nachfolgenden hauptamtlichen Ernennung zu berücksichtigen sind, kann nicht zweifelhaft sein und ist auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. hierzu Urteile des VI. Senatsvom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 -, vom 15. November 1957 - BVerwG VI C 165.57 - undvom 8. August 1958 - BVerwG VI C 207.56 -). - BVerwG, 11.02.1959 - II CB 277.57
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner bereits ausgesprochen, daß bei einer vorausgehenden kommissarischen und einer folgender, endgültigen Ernennung auf Grund einer Wahl die Beweggründe für die letztere Ernennung im Rahmen der Entscheidung nach § 7 G 131 entscheidend sind (BVerwG, Urteil vom 15. November 1957 - BVerwG VI C 165.57 -), es sei denn, daß die endgültige Ernennung auf der früheren kommissarischen Beauftragung mit der Wahrnehmung desselben Amtes tatsächlich gefußt hat (BVerwGE 5, 275 [278]). - BVerwG, 31.07.1958 - VI B 93.56
Rechtsmittel
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, daß § 7 G 131 grundsätzlich auch auf Wahlbeamte anzuwenden ist (Urteile des II. Senatsvom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54; des VI. Senatsvom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 109.56 - undvom 15. November 1957 - BVerwG VI C 165.57 -).
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