Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.1962 - 2 A 51/62
- BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
- BVerwG, 28.08.1964 - VI C 179.62
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
Es ist auch mit Recht davon ausgegangen, daß die dienstlichen Beurteilungen der Leistungen und der Befähigung des Klägers nur in beschränktem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (vgl. dazu das Urteil des Senatsvom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 -). - BVerwG, 12.12.1961 - VI C 124.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
Bei der Beurteilung, ob ein solches öffentliches Interesse besteht, können die Aussichten des Verfahrens in der Hauptsache nicht außer Betracht bleiben; ein die Belange des Beamten überwiegendes öffentliches Interesse an der alsbaldigen Vollziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Anfechtung aller Voraussicht nach im Ergebnis erfolglos bleiben wird (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 - undvom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 -). - BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59
Prüfung von Ernennungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge - Entzug von …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
Bei der Beurteilung, ob ein solches öffentliches Interesse besteht, können die Aussichten des Verfahrens in der Hauptsache nicht außer Betracht bleiben; ein die Belange des Beamten überwiegendes öffentliches Interesse an der alsbaldigen Vollziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Anfechtung aller Voraussicht nach im Ergebnis erfolglos bleiben wird (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 - undvom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 -).
- BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
Rechtsmittel
Die aufschiebende Wirkung der Anfechtung wiederherzustellen wäre nur gerechtfertigt, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Vollziehung der Entlassungsverfügung einschließlich der Einstellung der Zahlung von Bezügen bestände (§ 80 Abs. 5 und Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).Der Kläger irrt, wenn er meint, bei der Abwägung der Interessen habe die Aussicht der Rechtsverfolgung und das fiskalische Interesse außer Betracht zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - und vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).
Wenn bei einer solchen Lage dem Überwiegen des Interesses an der Aussetzung der Vollziehung schon hinreichend entgegensteht, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (vgl. Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -), so besteht in dem hier zu entscheidenden Fall sogar darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Ergebnis erfolglos bleibt und deshalb ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzuerkennen ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - sowie Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1964 - VI C 179.62 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.1962 - 2 A 51/62
- BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
- BVerwG, 28.08.1964 - VI C 179.62
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74
Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung
Außerdem gebietet die Pflicht des Dienstherrn zur Fürsorge "keinesfalls eine Außerachtlassung der für die Erhaltung eines angesehenen und leistungsfähigen Berufsbeamtentums ausschlaggebenden Gesichtspunkte der persönlichen und fachlichen Eignung" (Urteil vom 10. April 1962 - BVerwG II C 41.60 -); die Fürsorgepflicht darf nicht zu einer Vernachlässigung der berechtigten Interessen des Dienstherrn führen (außer dem vorgenannten Urteile vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 153.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 179.62 -). - BVerwG, 31.05.1978 - 2 B 30.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ferner ist geklärt, daß die Fürsorgepflicht nicht zu einer Vernachlässigung der berechtigten Interessen des Dienstherrn führen darf (u.a. Urteile vom 11. Juni 1964 - BVerwG 2 C 153.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG 6 C 179.62 -); die Fürsorgepflicht gebietet keinesfalls ein Außerachtlassen der für die Erhaltung eines angesehenen und leistungsfähigen Beamtentums ausschlaggebenden Gesichtspunkte der persönlichen und fachlichen Eignung (Urteil vom 10. April 1962 - BVerwG 2 C 41.60 -). - BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65
Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten - …
Andererseits darf aber die Fürsorgepflicht nicht zu einer Vernachlässigung der berechtigten Interessen des Dienstherrn führen (vgl. Urteile vom 10. April 1962 - BVerwG II C 41.6.0 -, vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 - [ZBR 1963, 213] und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 179.62 -). - BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision …
Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den mit § 43 Abs. 2 Satz 1 HBG wortgleichen Vorschriften anderer Beamtengesetze bereits geklärt worden (so BVerwG, Beschluß vom 6. April 1959 - BVerwG VI CB 214.58 -, Beschluß vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 - [BayVBl. 1962 S. 280], Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 85.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 8; DÖD 1964 S. 52], und Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 179.62 -) und entspricht, wohl einhelliger Meinung im Schrifttum (vgl. Plog-Wiedow, Bundesbeamtengesetz, RdNr. 8 zu § 32; Schütz-Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 5 zu § 35 LBG/Nordrhein-Westfalen;… Hefele-Schmidt, Bayerisches Beamtengesetz, 1960, S. 71 Erl. 2 zu Art. 43;… Sachse-Topka, Niedersächsisches Beamtengesetz, 1962, S. 104, Erl. 7 zu § 40;… Geib, Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein, 1956, S. 112 Erl. 7 zu § 44;… Bernard-Hoffmann, Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, 1964, S. 134, Erl. 3 zu § 39; Grabendorff-Ahrend, Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz, Erl. 6 a zu § 42; jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
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