Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechnung des Versorgungsanspruchs eines Oberdirektor-Stellvertreters der Nationalbank - Anforderungen an eine rechtmäßige Einordnung in eine Besoldungsgruppe - Bestimmung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Angehörigen der autonomen Verwaltung des ehemaligen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 18.10.1960 - OS I 114/59
- BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.01.1963 - VI C 85.61
Wiederverwendung eines an der Unterbringung teilnehmenden Beamten entsprechend …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60
Das trifft zwar für die Ermittlung desR dem im Ausland bekleideten Amt eines Volksdeutschen Vertriebenen "gleichwertigen Amtes" im Sinne des § 19 G 131 zu (vgl.Urteil vom 14. Januar 1963 - BVerwG VI C 85.61 -).
- BVerwG, 29.11.1967 - VI C 38.65
Entlassung eines Beamten in den Ruhestand - Bemessung von Versorgungsbezügen - …
Hierfür sei auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - anzuführen, in dem es heiße: "Dem im ausländischen öffentlichen Dienst wahrgenommenen Amt entspricht die Besoldung (Vergütung), die der Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem ausländischen Amt nach Aufgabenkreis und Rang gleichen Posten bekleidet hätte." Dem Amt des 1. Kassenkontrolleurs bei der Eisenbahndirektion Pilsen entspreche aber der gleiche Posten im Dienst der Deutschen Bundesbahn, also dem des 1. Verkehrskontrolleurs eines Bundesbahnverkehrsamtes, einer Amtmannstelle.Diesen Rechtsirrtum hat der erkennende Senat bereits in seinem auch vom Kläger angeführten Urteil vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963 S. 157) klargestellt (vgl. auch das Urteil des II. Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -).
- BVerwG, 08.08.1968 - II B 85.67
Zulässigkeit einer Revision nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) - Rüge …
Entgegen dem Beschwerdevorbringen weicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - ab.Das Oberverwaltungsgericht kann daher schon deshalb von den - übrigens andere materiell-rechtliche Vorschriften betreffenden - Darlegungen im Urteil BVerwG VI C 184.60 nicht abgewichen sein.
- BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61
Anforderungen an die Ausgestaltung des Unterbringungsscheins von aus …
Der von der Revision angenommene Zusammenhang zwischen § 19 Abs. 1 und § 32 G 131 kann nicht ohne weiteres dem Wortlaut beider Vorschriften oder der Rechtssystematik des Gesetzes entnommen werden, dies um so weniger, als zu dem nach § 32 G 131 erforderlichen Vergleich auch auf Privatdienstvertrag angestellte Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes heranzuziehen sind, wenn es nach Aufgabenkreis und Rang vergleichbare Beamte am 8. Mai 1945 im deutschen öffentlichen Dienst nicht gab (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157] und vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -), § 19 Abs. 1 G 131 aber - anders als § 32 G 131 - nicht auf den "vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes" und seine "Besoldung (Vergütung)", sondern auf das gleichwertige "Amt" im Sinne des Beamtenrechts abgestellt hat.Es kann also auch bei der Anwendung des § 32 G 131, wie das Gericht des ersten Rechtszuges zutreffend ausgeführt hat, im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des deutschen öffentlichen Dienstes, als in diesen Richtlinien vorgesehen ist, bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden, nämlich dann, wenn der wirklich vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, der im einzelnen Streitfall nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - a.a.O.), in den Richtlinien nicht oder nicht zutreffend angeführt ist.
- BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66
Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge
Dem im ausländischen öffentlichen Dienst wahrgenommenen Amt entspricht - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157], vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 -) - die Besoldung, die der Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem ausländischen Amt nach Aufgabenkreis und Rang gleichen Posten bekleidet hätte. - BVerwG, 07.12.1966 - VI C 104.64
Rechtsmittel
Das ist rechtsfehlerfrei und entspricht dem Urteil des Senatsvom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963 S. 157), in dem ausgesprochen ist, daß dem im ausländischen öffentlichen Dienst wahrgenommenen Amt die Besoldung (Vergütung) entspricht, die der Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem ausländischen Amt nach Aufgabenkreis und Rang gleichen Posten bekleidet hätte (so auchUrteil vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -). - BVerwG, 28.03.1963 - II C 200.60
Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiedliche Behandlung der Direktoren …
In dem ebenfalls gegen die Beklagte ergangenenUrteil vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber in § 32 Abs. 2 Satz 1 G 131 von "Besoldung (Vergütung)" spricht und dadurch klar zu erkennen gegeben hat, daß auf Privatdienstvertrag angestellte Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes jedenfalls dann zum Vergleich herangezogen werden müssen, wenn es nach Aufgabenkreis und Rang vergleichbare Beamte am 8. Mai 1945 im deutschen öffentlichen Dienst nicht gab. - BVerwG, 14.06.1973 - II B 7.73
Vertreibungsschaden nach Maßgabe des Lastenausgleichsrechts - …
Auch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 -, das in der Beschwerdeschrift wohl infolge eines - im Hinblick auf die Pflicht zur Bezeichnung des Urteils unschädlichen - Schreib- oder Übertragungsfehlers mit VI C 164.60 bezeichnet worden ist, weicht das Berufungsurteil nicht ab, weil es ebenfalls eine andere als die hier maßgebliche Rechtsvorschrift betrifft. - BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67 Nach dem insoweit grundlegenden Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963, 157) müssen zum Vergleich gegebenenfalls sogar Angestellte des deutschen öffentlichen Dienstes herangezogen werde (so auch Urteile des II. Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -).
- BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
Versorgung der aus dem Herkunftsland vertriebenen Volksdeutschen Berufssoldaten - …
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar in dem von der Revision angeführten Urteil vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963 S. 157) zu § 32 Abs. 1 Satz 2 G 131 ausgeführt, bei dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Vergleich sei die Besoldung oder Vergütung zu ermitteln, die der vertriebene Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem im Herkunftsland innegehabten Amt "nach Aufgabenkreis und Rang" gleichen Posten bekleidet hätte. - BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
Rechtsmittel
Es kann daher bei der Anwendung dieser Vorschrift im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden als der, der in den Richtlinien vom 12. August 1940 vorgesehen war, nämlich dann, wenn der gemäß § 32 G 131 (F. 1953) vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, welcher jeweils nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. das Urteil des Senatsvom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157; NDBZ 1963 S. 146]), in den Richtlinien nicht zutreffend oder überhaupt nicht aufgeführt ist, wie der Senat bereits durchUrteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 - entschieden hat. - BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66
Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen …
- BGH, 22.05.1964 - VI ZR 147/63
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.10.1963 - II C 70.62
Rechtsmittel
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