Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rückzahlung einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge - Erledigung in der Hauptsache und Entscheidung über die Kosten - Rückwirkung der Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67
Der Rechtsstreit warf zweifelhafte, bisher höchstrichterlich nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen auf, so, ob die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochene Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten gemäß § 171 LBG Berlin (F. 1952) auf das Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) - entgegen der allgemeinen Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 LBG - zurückwirkt (offengelassen im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], verneint für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -), ferner, ob nach Berliner Landesbeamtenrecht der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten unabhängig von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und einer schuldhaften Verzögerung seiner Ernennung in jeder Beziehung, also auch in bezug auf einbehaltene und abgeführte Sozial Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit nach Sozialversicherungsrecht und selbst für den Fall, daß vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sozialversicherungsrecht keine Versicherungsfreiheit bestand (vgl. dazu BSGE 15, 65), so zu stellen, als sei er schon mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes Beamter geworden (vgl. zu ähnlichen Fragen einerseits das von der Klägerin angeführte Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 10 BBG Nr. 2], andererseits das Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -). - BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67
Der Rechtsstreit warf zweifelhafte, bisher höchstrichterlich nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen auf, so, ob die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochene Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten gemäß § 171 LBG Berlin (F. 1952) auf das Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) - entgegen der allgemeinen Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 LBG - zurückwirkt (offengelassen im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], verneint für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -), ferner, ob nach Berliner Landesbeamtenrecht der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten unabhängig von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und einer schuldhaften Verzögerung seiner Ernennung in jeder Beziehung, also auch in bezug auf einbehaltene und abgeführte Sozial Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit nach Sozialversicherungsrecht und selbst für den Fall, daß vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sozialversicherungsrecht keine Versicherungsfreiheit bestand (vgl. dazu BSGE 15, 65), so zu stellen, als sei er schon mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes Beamter geworden (vgl. zu ähnlichen Fragen einerseits das von der Klägerin angeführte Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 10 BBG Nr. 2], andererseits das Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -). - BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 13.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67
Der Rechtsstreit warf zweifelhafte, bisher höchstrichterlich nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen auf, so, ob die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochene Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten gemäß § 171 LBG Berlin (F. 1952) auf das Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) - entgegen der allgemeinen Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 LBG - zurückwirkt (offengelassen im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], verneint für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -), ferner, ob nach Berliner Landesbeamtenrecht der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten unabhängig von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und einer schuldhaften Verzögerung seiner Ernennung in jeder Beziehung, also auch in bezug auf einbehaltene und abgeführte Sozial Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit nach Sozialversicherungsrecht und selbst für den Fall, daß vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sozialversicherungsrecht keine Versicherungsfreiheit bestand (vgl. dazu BSGE 15, 65), so zu stellen, als sei er schon mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes Beamter geworden (vgl. zu ähnlichen Fragen einerseits das von der Klägerin angeführte Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 10 BBG Nr. 2], andererseits das Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -). - BVerwG, 06.07.1965 - II C 36.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67
Der Rechtsstreit warf zweifelhafte, bisher höchstrichterlich nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen auf, so, ob die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochene Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten gemäß § 171 LBG Berlin (F. 1952) auf das Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) - entgegen der allgemeinen Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 LBG - zurückwirkt (offengelassen im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], verneint für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -), ferner, ob nach Berliner Landesbeamtenrecht der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten unabhängig von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und einer schuldhaften Verzögerung seiner Ernennung in jeder Beziehung, also auch in bezug auf einbehaltene und abgeführte Sozial Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit nach Sozialversicherungsrecht und selbst für den Fall, daß vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sozialversicherungsrecht keine Versicherungsfreiheit bestand (vgl. dazu BSGE 15, 65), so zu stellen, als sei er schon mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes Beamter geworden (vgl. zu ähnlichen Fragen einerseits das von der Klägerin angeführte Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 10 BBG Nr. 2], andererseits das Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -). - BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67
Der Rechtsstreit warf zweifelhafte, bisher höchstrichterlich nicht abschließend entschiedene Rechtsfragen auf, so, ob die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochene Ernennung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zum Beamten gemäß § 171 LBG Berlin (F. 1952) auf das Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) - entgegen der allgemeinen Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 LBG - zurückwirkt (offengelassen im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], verneint für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -), ferner, ob nach Berliner Landesbeamtenrecht der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten unabhängig von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und einer schuldhaften Verzögerung seiner Ernennung in jeder Beziehung, also auch in bezug auf einbehaltene und abgeführte Sozial Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit nach Sozialversicherungsrecht und selbst für den Fall, daß vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sozialversicherungsrecht keine Versicherungsfreiheit bestand (vgl. dazu BSGE 15, 65), so zu stellen, als sei er schon mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes Beamter geworden (vgl. zu ähnlichen Fragen einerseits das von der Klägerin angeführte Urteil vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 13.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 10 BBG Nr. 2], andererseits das Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -).
- BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG II C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG VI C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG VI C 54.66 -). - BVerwG, 03.02.1971 - VI C 27.66
Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit - Ausübung einer …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG II C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG VI C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG VI C 54.66 -). - BVerwG, 15.04.1969 - VI C 54.66
Gewährung von Zusatzurlaub an Verfolgte - Erfordernis einer Anerkennung auf Grund …
Denn der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung dos Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, an Hand eingehender Erwägungen abschließend über den erledigten Streitstoff zu entscheiden (so u.a. Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG II C 57.67 - und vom 18. Mai 1967 - BVerwG VI C 19.67 -).
- BVerwG, 27.02.1985 - 2 C 96.81
Feststellung der Überleitung in das Amt der Realschullehrerin - Erledigung des …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 05.08.1983 - 2 C 54.80
Ablehnung ihrer Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67- und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 21.80
Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 13.01.1981 - 2 CB 18.78
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Nichtzulassung der …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 01.11.1978 - 2 B 62.77
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 08.09.1982 - 2 C 6.80
Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 25.04.1984 - 2 C 8.82
Kostenverteilung nach Einstellung des Verfahrens wegen Versterben des Klägers
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 -, vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 - und vom 3. Februar 1971 - BVerwG 6 C 27.66 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.10.1983 - 2 B 36.81
Herbeiführen einer abschließenden Prüfung aufgetretener Zweifelsfragen als …
- BVerwG, 23.07.1981 - 2 C 29.80
Pflicht zur Verrichtung des Dienstes in Omnibussen - Erledigung des Rechtsstreits …
- BVerwG, 23.07.1981 - 2 C 11.80
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst an Volksschulen unter Berufung in …
- BVerwG, 20.05.1974 - VI C 22.74
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
- BVerwG, 20.01.1984 - 2 C 51.82
Einstellung des Verfahrens bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …
- BVerwG, 08.02.1983 - 2 C 52.80
Ablehnung der Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes …
- BVerwG, 23.07.1981 - 2 C 27.80
Pflicht zur Verrichtung des Dienstes in Omnibussen - Erledigung des Rechtsstreits …
- BVerwG, 14.06.1984 - 2 C 46.83
Einstellung eines Verfahrens nach Erledigung in der Hauptsache - Abschließende …
- BVerwG, 13.06.1984 - 2 C 61.81
Erledigung des Rechtsstreits im Wege gegenseitigen Nachgebens - …
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