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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2480
BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73 (https://dejure.org/1973,2480)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1973 - VI C 20.73 (https://dejure.org/1973,2480)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1973 - VI C 20.73 (https://dejure.org/1973,2480)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung - Politische und gesellschaftspolitische Gründe zur Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe als anerkannte Gründe der Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Sachaufklärungspflicht anhand von ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 36.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73
    Zudem hatte sich der Kläger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr auf die früher benannten Zeugen berufen, so daß das Verwaltungsgericht nicht der Meinung zu sein brauchte, diese Personen, deren Auffassung ihm aus ihren bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen schriftlichen Stellungnahmen hinreichend bekannt war, seien imstande, entscheidungserhebliche Aussagen nur Frage eines Gewissenszwanges des Klägers zu machen (vgl. hierzu auch Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 36.67 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 63]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73
    - Eine Aufklärungsrüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann schlüssig begründet, wenn der Revisionskläger darlegt, welche Beweise zu erheben das Tatsachengericht unterlassen hat und inwiefern sich ihm die Erhebung dieser Beweise aufgedrängt hat oder doch hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [217/218]).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73
    Es trifft zwar zu, daß das Verwaltungsgericht, vor allem in Anbetracht der für den Kläger aus der Natur der Sache ergebenden Beweisschwierigkeiten, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsaufklärung bemüht zu sein hat, auch ohne entsprechende Anträge alle sich ihm noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des jeweiligen Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten (vgl. Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des …

    Gelangt das Verwaltungsgericht auf Grund des Eindrucks von dem Wehrpflichtigen in der mündlichen Verhandlung endgültig und fundiert zu der Überzeugung, eine echte Gewissensentscheidung liege nicht vor, stellt dies regelmäßig und so auch hier eine ausreichende Urteilsgrundlage dar und erscheint weitere Aufklärung nicht angezeigt (Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI C 20.73 - Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52]; Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 - und vom 12. Dezember 1974 - BVerwG VI C 57.74 -).
  • BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Rüge der …

    Ihre Vernehmung mußte sich um so weniger zwingend anbieten, als im Verwaltungfstreitverfahren selbst ihre Namen und ihr angebliches Wissen um die Gründe, die den Kläger zur Kriegsdienstverweigerung bestimmt haben, keine Erwähnung gefunden haben (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI C 20.73 -).
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