Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen mit der Revision - Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher Waffen gegen Menschen als Mittel der inneren politischen Auseinandersetzung
Verfahrensgang
- VG Minden, 02.09.1970 - 3 K 42/69
- BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Nach dieser Vorschrift hat die Revision, wenn sie die Nichtvernehmung von Zeugen rügt, u.a. die in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen anzuführen und vor allein anzugeben, inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht (vgl. BVerwGE 31, 212 [217/218]). - BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Der Senat hat bereits im Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) in Präzisierung der Rechtsprechung des früher für die Angelegenheiten der Kriegsdienstverweigerung zuständigen VIII. Senats (vgl. dessen Urteil vom 18. Oktober 1972 in BVerwGE 41, 53) ausgeführt, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsache über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle zu spielen vermögen, als dies sonst zumeist in der Prozeßpraxis der Fall ist. - BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Der Senat hat bereits im Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) in Präzisierung der Rechtsprechung des früher für die Angelegenheiten der Kriegsdienstverweigerung zuständigen VIII. Senats (vgl. dessen Urteil vom 18. Oktober 1972 in BVerwGE 41, 53) ausgeführt, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsache über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle zu spielen vermögen, als dies sonst zumeist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
In BVerwGE 37, 69 ist bereits dargelegt, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der die Anwendung tödlicher Waffen gegen Menschen als Mittel der inneren politischen Auseinandersetzung mit seinem Gewissen für vereinbar halte, nicht anerkannt werden könne, weil seine Gewissensentscheidung inhaltlich nicht durch die sittliche Forderung nach der vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens bestimmt sei. - BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73
Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
In Fortführung und weiterer Anwendung dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt. - BVerwG, 23.08.1973 - VI C 31.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Verfahrensmängeln - Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien aber ist nicht erkennbar, daß nach den Umständen des vorliegenden Falles, nachdem das Verwaltungsgericht bereits zu einem sicheren und eindeutigen Ergebnis gelangt war, die Vernehmung weiterer Zeugen über den vom Kläger gewonnenen Gesamteindruck und die aus seinen Bekundungen zu ziehenden Schlußfolgerungen hinaus zu weiteren Erkenntnissen hätte führen können und damit diese weitere Sachaufklärung sich dem Verwaltungsgericht als sachdienlich hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 31.73). - BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73
Voraussetzungen für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung - Politische und …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Ihre Vernehmung mußte sich um so weniger zwingend anbieten, als im Verwaltungfstreitverfahren selbst ihre Namen und ihr angebliches Wissen um die Gründe, die den Kläger zur Kriegsdienstverweigerung bestimmt haben, keine Erwähnung gefunden haben (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI C 20.73 -).
- BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung
Auch nahe und nächste Angehörige sind nicht stets nur deshalb als Zeugen zu hören, weil die Vernehmung des Klägers nicht zur Anerkennung führt; vielmehr besteht auch hinsichtlich dieses Personenkreises keine Notwendigkeit zur Anhörung, wenn - wie hier - bereits die Parteivernehmung des Klägers ein eindeutiges Bild von dessen Persönlichkeit und von den Gründen vermittelt hat, die seine Kriegsdienstverweigerung tragen oder dies nicht tun (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -).Der beschließende Senat hat hierzu in seinen Beschlüssen vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - hervorgehoben, daß dies auch für die Bejahung des Tyrannenmordes, der ein Mittel der inneren politischen Auseinandersetzung ist, gilt.
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision - …
Dies ist in Kriegsdienstverweigerungssachen um so bedeutsamer, als es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Beurteilung des Vorliegens einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ausschlaggebend auf das Verhalten, die Bekundungen und den Gesamteindruck des Wehrpflichtigen ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 31.73 - und vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -). - BVerwG, 28.05.1974 - VI C 169.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Die Aufklärungsrüge wäre im übrigen auch unbegründet, weil sich das Gericht aus den Aussagen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei und dem Akteninhalt ein eindeutiges Bild gemacht hat, wie sich der Kläger mit den Prägen der Kriegsdienstverweigerung auseinandergesetzt hat, so daß es der Vernehmung von Zeugen nicht bedurfte (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -).
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der …
Die absolute Achtung menschlichen Lebens läßt allerdings der Wehrpflichtige vermissen, der sich zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz regelmäßig verbundenen weiteren Gewaltakten in der Lage sieht (Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -), dessen präsumtive Tat der Mitwirkung an innerstaatlicher gewaltsamer Auseinandersetzung gleichkommt (Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 1.73 - sowie Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - im Anschluß an das Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - [BVerwGE 37, 69]). - BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 16.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Der beschließende Senat hat nämlich bereits mehrfach entschieden und damit geklärt, daß ein Wehrpflichtiger, der sich zur Tötung eines Tyrannen als Maßnahme innerstaatlicher Auseinandersetzung in der Lage sieht, die absolute Achtung menschlichen Lebens vermissen läßt (so Beschluß vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - Beschluß vom 7. Januar 1975 - BVerwG VI C 48.74 -). - BVerwG, 31.05.1974 - VI CB 19.74
Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung des …
In einem solchen Fall erübrigt sich die Vernehmung von Zeugen zu Beweisthemen, die diese Überzeugung in Frage zu stellen nicht geeignet sind (vgl. hierzu Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - und vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".