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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.03.1973

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,255
BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73 (https://dejure.org/1973,255)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1973 - VI C 23.73 (https://dejure.org/1973,255)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - VI C 23.73 (https://dejure.org/1973,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung von Kriegsdienstverweigerern durch Beauftragte der Kirchen - Unentgeltliche Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsgremien für Kriegsdienstverweigerer - Mitgliedschaft in der auftragerteilenden Kirche als Voraussetzung der Vertretungsberechtigung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 318
  • NJW 1974, 159
  • MDR 1974, 73
  • JR 1974, 35
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73
    Das Verwaltungsgericht befindet sich jedoch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn es das berechtigte Interesse des Fortsetzungsfeststellungsklägers (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) aus der hier wohlfundierten Besorgnis ableitet, er könne in vergleichbaren Fällen erneut als Beistand zurückgewiesen werden (vgl. zur Rechtsschutzgewährung im Hinblick auf künftige Fälle z.B. BVerwGE 16, 312 [316]).
  • BVerwG, 02.11.1990 - 9 B 121.90

    Verwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Annahme der Zurückweisung eines …

    Ob eine Zurückweisung in dem bezeichneten Sinne, die von dem zurückgewiesenen Rechtsanwalt auch im eigenen Namen in zulässiger Weise angegriffen werden kann (Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 23.73 - BVerwGE 42, 318; Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 139.73 - BVerwGE 44, 124; vgl. auch BVerfGE 52, 42), tatsächlich vorliegt, richtet sich nach dem Inhalt und der Tragweite des Verhaltens der Behörde im jeweiligen Einzelfall.

    Maßgebend ist insoweit vielmehr, ob sein eigener allgemeiner Rechtsstatus als Anwalt dadurch berührt wird (Urteil vom 8. Juli 1973 - BVerwG 6 C 23.73 - a.a.O. …und Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 139.73 - a.a.O.).

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

    Ein berechtigtes Interesse ist jedoch gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung wohl begründet (BVerwGE 42, 318, 320;… vgl BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5) oder, anders gewendet, hinreichend konkret ist (BSGE 42, 212, 217), zB bei der beabsichtigten Wiederholung einer genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten Wahlordnung (BVerwGE 16, 312, 316), bei der beabsichtigten Wiederholung der - im Einzelfall als unzulässig zurückgewiesenen - unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen im Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwGE 42, 318), beim Streit über die Höhe der Beförderungsgebühr für Drucksachen, die eine Rundfunkanstalt weiterhin regelmäßig durch die Briefpost versenden lassen will (BVerwG Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37) oder beim Streit über die Vollstreckbarkeit einer der Höhe nach umstrittenen Fernmeldegebührenrechnung bei Aufrechterhaltung des Fernmeldeanschlusses (BVerwGE 54, 314, 316).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückweisung eines …

    Sie richtet sich, wie der erkennende Senat bereits in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 23.73 - dargelegt hat, gegen einen Verwaltungsakt.
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer

    Im letzteren Fall ist ein berechtigtes Interesse dann gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung begründet ist (BVerwGE 42, 318, 320; BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 36.76

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Mündliche Verhandlung - …

    Es besteht begründeter Anlaß zu der Annahme, der Kläger könne sich erneut der gleichen Situation und einem wiederholten Verbot ausgesetzt sehen (vgl. zur Rechtsschutzgewähr BVerwGE 42, 318 [320]).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit …

    Dabei muß es sich um eine Wiederholungsgefahr handeln, mit der zu rechnen der Kläger einen hinreichend bestimmten Anlaß hat (BVerwGE 16, 312 [316]; 42, 318 [320]; Beschluß vom 23. März 1977 - BVerwG 1 B 217.76 -).
  • VGH Bayern, 16.05.1988 - 21 B 87.02889
    (dazu BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1973, BVerwGE 42, 318, 320; vom 16. September 1977, NJW 1978, 335).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2017 - 11 VA 2/16

    Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung über Vergütungsansprüche für eine …

    Daran fehlt es bei nur vager Möglichkeit einer Wiederholung; der Wunsch nach Klärung abstrakter Rechtsfragen genügt nicht, erforderlich ist eine "wohlfundierte Besorgnis" (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL zu § 113; BVerwG, Urteil vom 4.7.1973, VI C 23.73, Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 16 KR 97/09

    Krankenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht während der Verbüßung …

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt vielmehr die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr (Bundessozialgericht, BSGE 42, 212, 217) beziehungsweise wohl begründete Gefahr (vgl. Bundesverwaltungsgericht, BVerwGE 42, 318, 320) voraus, dass in naher Zukunft oder in absehbarer Zeit unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird oder trotz veränderter Verhältnisse zumindest eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende Entscheidung zu erwarten ist, weil die Behörde eine entsprechende Absicht zu erkennen gegeben hat (…vgl Jansen aaO § 131 Rz 19 mwN).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 35.76

    Erforderlichkeit einer über die Zulassung als Rechtsanwalt hinausgehenden …

    Der Kläger zu 1) hat jedoch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß dieser Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO), denn es besteht begründeter Anlaß zu der Annahme, der Kläger könne sich erneut der gleichen Situation und einem wiederholten Verbot ausgesetzt sehen (vgl. zur Rechtsschutzgewähr BVerwGE 42, 318 [320]).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2007 - L 1 U 5681/06
  • BVerwG, 28.08.1987 - 1 B 91.87

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Feststellungsinteresse im Sinne von § …

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 69.73

    Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - …

  • BVerwG, 12.09.1977 - 1 B 197.77

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer verwaltungsgerichtlich zugelassenen Kundgebung - …

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 21 A 549.00

    Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht; Unzulässigkeit einer Klage wegen des …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1980 - 10 S 194/80

    Bedeutung der Ausschußberichte an den Bundestag für die Auslegung einer …

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 C 38.85

    Rechtmäßigkeit einer vor Klageerhebung erledigten polizeilichen Maßnahme - …

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   BVerwG, 04.03.1973 - VI C 23.73   

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BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1973 - VI C 23.73 (https://dejure.org/1973,8765)
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