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| BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Grundsatzes der zeitlichen Verschiebung bei einer auf einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruhenden Beförderungen eines Lehrers zum Schulrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 150.54
Festsetzung des Werts des Streitgegenstands
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Bei einer auf enger Verbindung zum Nationalsozialismus beruhenden Beförderung eines Lehrers zum Schulrat ist der Grundsatz der zeitlichen Verschiebung von vornherein nicht anwendbar (Bestätigung von BVerwG II C 150.54 vom 9. November 1956).Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 150.54 - entschieden, daß diese Grundsätze dann nicht anwendbar seien, wenn es sich um eine "Sprungbeförderung" handele.
Zur Begründung hat der Beklagte im wesentlichen ausgeführt: Die Vorschrift des § 7 G 131 sei unrichtig angewendet, weil das Berufungsgericht unter ausdrücklicher Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1956 - BVerwG II C 150.54 - die Beförderung des Klägers vom Lehrer zum Schulrat nicht gänzlich unberücksichtigt gelassen habe.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 150.54 - (Buchholz BVerwG 234 § 7 G 131 Nr. 16) ausgesprochen, die Frage, ob eine Beförderung zu früh vorgenommen worden sei und ob sie etwa zu einem späteren, vor dem 8. Mai 1945 liegenden Zeitpunkt noch ausgesprochen worden wäre, könne nur bei denjenigen Beamtenlaufbahnen mit einiger Sicherheit beantwortet werden, in denen kraft ausdrücklicher Vorschriften oder nach der Verwaltungsübung Beförderungen in aller Regel nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit stattfänden und demgemäß jeder Beamte, der sein Amt während dieser Wartezeit vorwurfsfrei geführt habe, zwar keinen Rechtsanspruch, jedoch eine gewisse befristete Anwartschaft auf eine Beförderung habe.
- BVerwG, 30.10.1957 - VI C 245.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
die denkgesetzlich schlechterdings unmöglich sind (Urteile vom 30. Oktober 1957 - BVerwG VI C 245.56 -, vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 -, vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 44.58 -).Der erkennende Senat hat auch bereits in drei gleichliegenden Fällen entschieden, daß die mit dem Übergang aus der Laufbahn des gehobenen Dienstes in die Laufbahn des höheren Dienstes verbundene Beförderung eines Lehrers zum Schulrat oder Regierungsrat ein außergewöhnlicher und schon aus diesem Grund zeitlich nicht festzulegender Vorgang ist, der deshalb für eine Anwendung der Grundsätze der zeitlichen Verschiebung von vornherein ausscheidet (Urteile vom 30. Oktober 1957 - BVerwG VI C 245.56 -, vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 317.56 - und vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 202.56 -).
- BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Bei der Beurteilung der Rechtsstellung, die der Kläger durch die Ernennung vom 29. November 1934 erlangt hat, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 296 [301]; Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 -) die gebotene Rückschau auf die gesamte Laufbahn des Klägers gehalten und in diesem Rahmen die Umstände geprüft, die zu seiner Abordnung und kommissarischen oder vertretungsweisen Betrauung mit Aufgaben des Schulaufsichtsdienstes von April 1933 bis November 1934 geführt haben.Bei der weiteren Prüfung der Laufbahn des Klägers hat das Berufungsgericht - gleichfalls in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 305 [307]) - die tatsächliche Vermutung herangezogen, daß die für die kommissarische oder vertretungsweise Beauftragung des Klägers mit den Aufgaben eines Schulrats maßgebenden politischen Motive auch auf die nachfolgende Ernennung fortgewirkt haben.
- BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es für die Anwendung des § 7 G 131, wenn auch nur eine der beiden Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt ist (Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 45 - Urteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 202.56 -).Bei der Beurteilung der Rechtsstellung, die der Kläger durch die Ernennung vom 29. November 1934 erlangt hat, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 296 [301]; Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 -) die gebotene Rückschau auf die gesamte Laufbahn des Klägers gehalten und in diesem Rahmen die Umstände geprüft, die zu seiner Abordnung und kommissarischen oder vertretungsweisen Betrauung mit Aufgaben des Schulaufsichtsdienstes von April 1933 bis November 1934 geführt haben.
- BVerwG, 25.11.1959 - VI C 40.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich diese tatsächliche Vermutung sowohl auf eine frühere Ernennung oder Beförderung als auch auf einen anderen beamtenrechtlichen Vorgang, wie hier auf die kommissarische oder vertretungsweise Abordnung des Klägers in den Schulaufsichtsdienst, gründen (Urteile vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 317.56 -, vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 - und vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 40.57 -).Ist in der vorstehend wiedergegebenen Entscheidung noch davon ausgegangen, daß es ausreiche, wenn "mit einiger Sicherheit" die Frage beantwortet werden könne, ob normalerweise ohne politische Motivierung noch eine spätere Ernennung oder Beförderung erfolgt wäre, so hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dafür die größte, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich sei (BVerwGE 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54] [93]; Urteil vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 - mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 9. Mai 1959 - BVerwG VI C 327.56 - und vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 40.57 -).
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Ist in der vorstehend wiedergegebenen Entscheidung noch davon ausgegangen, daß es ausreiche, wenn "mit einiger Sicherheit" die Frage beantwortet werden könne, ob normalerweise ohne politische Motivierung noch eine spätere Ernennung oder Beförderung erfolgt wäre, so hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dafür die größte, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich sei (BVerwGE 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54] [93]; Urteil vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 - mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 9. Mai 1959 - BVerwG VI C 327.56 - und vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 40.57 -). - BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß derjenige, der geltend macht, die wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus nicht berücksichtigten Ernennungen wären später bei normalem Verlauf der Dienstlaufbahn erfolgt, die nachteiligen Folgen der Unaufklärbarkeit des behaupteten Sachverhalts gegen sich gelten lassen muß (BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; Urteile vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - und vom 9. Mai 1958 - BVerwG VI C 527.56 -). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Bei der Beurteilung der Rechtsstellung, die der Kläger durch die Ernennung vom 29. November 1934 erlangt hat, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 296 [301]; Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 -) die gebotene Rückschau auf die gesamte Laufbahn des Klägers gehalten und in diesem Rahmen die Umstände geprüft, die zu seiner Abordnung und kommissarischen oder vertretungsweisen Betrauung mit Aufgaben des Schulaufsichtsdienstes von April 1933 bis November 1934 geführt haben. - BVerwG, 09.12.1955 - II C 206.54
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Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß derjenige, der geltend macht, die wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus nicht berücksichtigten Ernennungen wären später bei normalem Verlauf der Dienstlaufbahn erfolgt, die nachteiligen Folgen der Unaufklärbarkeit des behaupteten Sachverhalts gegen sich gelten lassen muß (BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; Urteile vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - und vom 9. Mai 1958 - BVerwG VI C 527.56 -). - BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Auch die Gerichte sind nicht darauf beschränkt, nur den von den Verwaltungsbehörden herangezogenen Grund zu prüfen (Beschluß vom 18. April 1956 - BVerwG III B 113.55 - DÖV 56 S. 411; BVerwGE 7, 17 [BVerwG 08.05.1958 - BVerwG IV C 108.57]; Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 134.57; BSozG MDR 59 S. 878). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56
Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 18.04.1956 - III B 113.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.11.1959 - VI C 248.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.12.1959 - VI C 210.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.12.1959 - VI C 44.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.12.1960 - VI B 37.60
Begriff der Ernennung im Sinne des § 7 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) - Ernennung …
Dieses Vorgehen steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 275; 8, 296; Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 - Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -).Wie bereits angedeutet, kann sich die tatsächliche Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive nicht nur auf frühere Ernennungen oder Beförderungen, sondern auch auf einen anderen beamtenrechtlichen Vorgang wie die kommissarische Betrauung mit einem Amt gründen (Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66
Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung - …
Dies entspricht etwa dem Grundsatz der sogenannten zeitlichen Verschiebung, nach welchem eine überwiegend politisch bedingte Ernennung nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt zu lassen ist, um den sie zu früh erfolgt ist, falls anzunehmen ist, daß sie unter normalen Umständen ohne politische Motive im konkreten Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen worden wäre (vgl. hierzu neben vielen anderen insbesondere Urteile vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 58.56 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 22], vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 -, vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 202.56 -, vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 54] und vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 58 = ZBR 1960, 133]).Mit einer solchen Argumentation kann nicht die nach der Rechtsprechung erforderliche größte, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für die streitige Ernennung dargetan werden (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 - und vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -).
- BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62
Rechtsmittel
Die Frage, ob auch eine andere Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre, kann eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht nicht rechtfertigen (vgl.Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -).
- BVerwG, 04.01.1961 - VI C 122.60
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Armenrechts - Voraussetzungen für die …
Ein solcher liegt nur vor, wenn Schlüsse gezogen werden, die denkgesetzlich schlechterdings unmöglich sind (Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 - mit zahlreichen weiteren Machweisen). - BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64
Rechtsmittel
Die Frage, ob auch eine andere Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre, kann eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht nicht rechtfertigen (vgl.Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -). - BVerwG, 08.12.1960 - II C 86.58
Rechtsmittel
Die Nichtanwendung des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3,88 [93]) entwickelten Heilungsgedankens auf die Beförderungen des Klägers zum Postrat und zum Oberpostrat entspricht schließlich ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 150.54 -, ZBR 1957, 89 = NJW 1957, 603;Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -). - BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderung vom Sekretär zum …
Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin bereits geklärt, daß die Berücksichtigung einer Ernennung zu einem späteren Zeitpunkt bei einer mit dem Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe verbundenen Sprungbeförderung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 150.54 - und vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nrn. 16 und 54]). - BVerwG, 30.01.1962 - VI B 17.61
Rechtsmittel
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Beweggründe der Dienstbehörde für eine der planmäßigen Ernennung vorausgehende kommissarische Bestellung in ein Amt bei der Prüfung der planmäßigen Rechtsstellung des Beamten nach § 7 G 131 grundsätzlich zu berücksichtigen sind(Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -, Beschluß vom 3. Dezember 1960 - BVerwG VI B 37.60 -).
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