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| BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1958 - VIII A 566/58
- BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
Es ist auch nicht ersichtlich, daß das Berufungsgericht in diesem Punkte die ihm obliegende Aufklärungspflicht (BVerwGE 10, 202 [204]) verletzt oder gegen die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze verstoßen hätte. - BVerwG, 25.06.1956 - V C 268.54
Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
In der Revisionsinstanz sind der Ermessensnachprüfung noch engere Grenzen als in den Tatsacheninstanzen gesetzt (vgl. hierzu Urteil des. Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1956 - BVerwG V C 268/54 - [DVBl. 1956 S. 716]). - BVerwG, 17.05.1956 - III C 230.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
Der Kläger hat allerdings einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens durch den Beklagten bei der Entscheidung über sein Einsteilungsgesuch (vgl. auch BVerwGE 3, 279 [281]; 3, 297 [302]).
- BVerwG, 07.05.1957 - III C 378.56
Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
Die Verwaltungsgerichte können indes nicht ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen (BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56] [53]). - BVerwG, 09.05.1956 - III C 123.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
Der Kläger hat allerdings einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens durch den Beklagten bei der Entscheidung über sein Einsteilungsgesuch (vgl. auch BVerwGE 3, 279 [281]; 3, 297 [302]). - BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58
Denn diese Verfassungsvorschrift, die eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes darstellt, regelt nur die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein öffentliches Amt, sie gewährt aber kein subjektives Recht auf Übernahme in ein solches Amt (BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob die Vorinstanz den Inhalt und die Grenzen, die der Ermessensausübung der Behörde gesetzt sind, in ihrem Wesen verkannt hat, bei einer Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis demnach, ob die einzelne Ermessensentscheidung dieser etwa widerspricht, und ob im übrigen die Vorinstanz die Regeln über die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des behördlichen Ermessens verletzt hat (vgl. Urteile vom 19. Februar 1960 - BVerwG VI C 245.58 - und vom 8. Februar 1961 - BVerwG VI C 55.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 98 VwGO Nr. 1 = RiA 1961, 221]). - BVerwG, 08.02.1961 - VI C 55.59
Rechtsmittel
Die Verwaltungsgerichte können auch hier nicht ihr eigenes Errmessen an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1960 - BVerwG VI C 245.58 -).
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