Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1963 - VI C 26.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1962 - IV 80/61
- BVerwG, 10.09.1963 - VI C 26.63
- BVerwG, 23.12.1963 - VI C 26.63
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.1963 - VI C 26.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1962 - IV 80/61
- BVerwG, 10.09.1963 - VI C 26.63
- BVerwG, 23.12.1963 - VI C 26.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.10.1962 - VI C 149.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.09.1963 - VI C 26.63
Diese Bestimmung findet aber nur dann Anwendung, wenn die Beförderung während der Ableistung des berufsmäßigen Wehrdienstes erfolgt ist (Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1962 - BVerwG VI C 149.60 -). - BVerwG, 11.02.1960 - II C 327.57
Auszug aus BVerwG, 10.09.1963 - VI C 26.63
Nach dieser Vorschrift werden zwar auch diejenigen Berufsunteroffiziere, die während des Krieges ohne Übernahme auf eine unbegrenzte Dienstzeit zu Reserveoffizieren befördert worden sind, als Berufsoffiziere behandelt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 327.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 21]).
- BVerwG, 07.02.1964 - VI C 121.61
Rechtsmittel
Die Regelung nämlich, wonach Berufsunteroffiziere, die während des Krieges zum Offizier befördert wurden, auch dann als Berufsoffiziere behandelt werden müssen, wenn sie nicht auf unbegrenzte Dienstzeit übernommen worden sind - wobei diese Vergünstigung, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 327.57 - mit Recht ausgeführt hat, euch für die während des zweiten Weltkrieges zu Reserveoffizieren beförderten Berufsunteroffiziere gilt -, bezieht sich nur auf diejenigen Offiziere, die unmittelbar von Berufsunteroffizieren zu Offizieren befördert worden sind; so auch Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1962 - BVerwG VI C 149.60 - sowie Beschluß des Senatsvom 10. September 1963 - BVerwG VI C 26.63 -.
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