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| BVerwG, 18.10.1960 - VI C 29.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.12.1959 - V C 393.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1960 - VI C 29.59
Zu dem gleichen Ergebnis kommen bereits das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 - und der Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Mai 1960 - BVerwG II B 27.59 -. - BVerwG, 27.05.1960 - II B 27.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1960 - VI C 29.59
Zu dem gleichen Ergebnis kommen bereits das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 - und der Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Mai 1960 - BVerwG II B 27.59 -.
- BVerwG, 24.04.1961 - VI C 70.59
Rechtsmittel
Wenn schon diese Vorschrift nicht verfassungswidrig ist, so kann dies erst recht nicht bei § 28 e VGG der Fall sein, wonach die Klage oder das Rechtsmittel bei nicht fristgemäßer Einzahlung des Kostenvorschusses nicht als zurückgenommen gilt, sondern durch Entscheidung des Gerichts zurückzuweisen ist (vgl. hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 48.59 -, vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 58.59 und BVerwG VI C 117.59 - und vom 18. Oktober 1960 - BVerwG VI C 29.59 -).
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