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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,885
BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56 (https://dejure.org/1957,885)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1957 - VI C 3.56 (https://dejure.org/1957,885)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1957 - VI C 3.56 (https://dejure.org/1957,885)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56
    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Rechtsprechung des II. Senats(Urteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 -) an, daß die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - G 131 erfüllt sind, wenn die Berufung eines Polizeivollzugsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch die Anrechnung von Parteidienstzeiten auf die Polizeidienstzeit vorzeitig ermöglicht worden ist.

    Er hat sich dem Vorbringen der Revision mit dem Hinweis auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 - angeschlossen.

    Dies folgt, wie bereits der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 - zutreffend dargelegt hat, zwangsläufig schon allein aus der Anwendung der Vorläufigen Durchführungsverordnung zu.§ 32 PBG vom 26. Juli 1937, auf der die Anrechnung der vom RBF zurückgelegten SA-Dienstzeit auf die Polizeidienstzeit beruht.

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56
    Der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts (zu vgl. BVerwGE 2, 10 ff. undUrteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] = ZBR 1956, 265) hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 7 G 131 nicht das Grundgesetz verletze.

    Aus diesem Grunde vertritt der erkennende Senat die Auffassung, daß auch Rechte und Rechtsstellungen, die wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus nur zu früh zuerkannt worden sind, nach § 7 G 131 unberücksichtigt bleiben, allerdings mit der Maßgabe, daß sie nur um den Zeitraum unberücksichtigt bleiben, um den sie zu früh begründet worden sind, wenn festgestellt wird, daß sie auch ohne enge Verbindung zum Nationalsozialismus bis zum 8. Mai 1945 begründet worden wären (vgl. BVerwGE 2 S. 10 ff. [20/21] und Bd. 3 S. 88 ff. [88/90]).

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56
    Auf die Feststellung, ob der Begünstigte tatsächlich auch noch in dem Zeitpunkt, in dem ihm die in der vorerwähnten Durchführungsverordnung vorgesehene Begünstigung zuteil wurde, mit dem Nationalsozialismus eng verbunden war, kann es hiernach nicht ankommen, um so weniger, als nach der ständigen Rechtsprechung des Zweiten Senats (BVerwGE 3 S. 110 ff. [111/112]) § 7 - zweite Alternative - G 131 auch dann anzuwenden ist, wenn die Ernennungsbehörde eine Ernennung oder Beförderung deswegen vorgenommen hat, weil sie den Ernannten oder-Beförderten irrigerweise für eng verbunden mit dem Nationalsozialismus hielt.
  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56
    Der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts (zu vgl. BVerwGE 2, 10 ff. undUrteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] = ZBR 1956, 265) hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 7 G 131 nicht das Grundgesetz verletze.
  • BVerwG, 13.06.1956 - V CB 62.56
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56
    Die Revisionsbegründungsfrist endet gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - nicht nach Ablauf eines Monats seit Einlegung der Revision, sondern zwei Monate nach Zustellung der angefochtenen Endentscheidung, also mit Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Zustellungstage entspricht (zu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Juni 1956 - BVerwG V CB 62.56 - in DVBl. 1956, 690 = MDR 1956, 635 = NJW 1956, 1532).
  • BVerwG, 30.10.1957 - VI C 14.56

    Rechtsmittel

    Denn in solchen Fällen kann aus denkgesetzlichen Gründen nur die Feststellung getroffen werden, daß jedenfalls die Vorzeitigkeit der Ernennung ausschließlich oder überwiegend auf politischen Gründen beruhte (vgl. auchUrteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 3.56 -).
  • BVerwG, 30.10.1957 - VI C 16.56

    Rechtsmittel

    Denn in solchen Fällen kann aus denkgesetzlichen Gründen nur die Feststellung getroffen werden, daß jedenfalls die Vorzeitigkeit der Ernennung ausschließlich oder überwiegend auf politischen Gründen beruhte (vgl. auchUrteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 3.56 -).
  • BVerwG, 18.07.1957 - VI B 84.56

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 4, 103 ff. undUrteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 3.56 -) ist ferner bereits geklärt, daß auch eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine "Ernennung" im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 ist.
  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 120.57

    Umwandlung eines widerruflichen Beamtenverhältnisses in ein solches auf …

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts darüber, daß die Umwandlung des widerruflichen Beamtenverhältnisses des Klägers in ein solches auf Lebenszeit nach § 7 G 131 unberücksichtigt bleiben müsse, stimmen im Ergebnis mit der ständigen Rechtsprechung der beamtenrechtlichen Senate des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1956 - BVerwG II C 115.54 - Urteil vom 19. Oktober 1956 = BVerwGE 4, 103; Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 3.56 - Urteil vom 30. Oktober 1957 - BVerwG VI C 14.56 -).
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