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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1908
BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73 (https://dejure.org/1973,1908)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1973 - VI C 3.73 (https://dejure.org/1973,1908)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - VI C 3.73 (https://dejure.org/1973,1908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsmittelbefugnis und Klagebefugnis eines Leiters der Wehrbezirksverwaltung gegen den Widerspruchsbescheid in Bezug auf die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als einen Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 44.58
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73
    Diese Befugnis hat das Kreiswehrersatzamt nach der gerade angeführten Vorschrift aber auch hinsichtlich des Bescheides des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer (vgl. dazu BVerwGE 7, 209; "... sowohl ... als auch ...").

    Damit steht im Einklang, daß auch die Entscheidungen der Prüfungsgremien für Kriegsdienstverweigerer ihrem Wesen nach Musterungsbescheide im Sinne des Wehrpflichtgesetzes sind (so schon BVerwGE 7, 209 [212] mit Nachweisen aus den Gesetzesmaterialien); hier wie dort wird entschieden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht (vgl. § 16 Abs. 2 WPflG).

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73
    Auf die vom Verwaltungsgericht in kritischer Auseinandersetzung mit dem Urteil BVerwGE 22, 14 noch erörterte Frage des Fristablaufs für eine Klage der inzwischen gemäß § 35 Abs. 2 WPflG (F. 1967) zuständig gewordenen Wehrbereichsverwaltung kommt es auf den Boden der gerade entwickelten Rechtsauffassung nicht an.
  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 308.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich zwar auf die seines Erachtens vergleichbare Regelung des § 22 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und die hierzu ergangene Entscheidung BVerwGE 9, 169.
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …

    Ein weiteres Beispiel der Verfügbarkeitsprüfung ist aber das Verfahren bei Kriegsdienstverweigerung (vgl. BVerwGE 7, 209, 212 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58] und das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 3.73 -).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für …

    Es folgt ferner aus § 26 Abs. 2 Satz 1 WPflG; denn nach dieser Bestimmung ist ein Kriegsdienstverweigerungsantrag schriftlich oder zur Niederschrift "beim Kreiswehrersatzamt" zu stellen, ersichtlich also bei dem Kreiswehrersatzamt, das auch sonst für den Wehrpflichtigen zuständig ist (Urteil vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 3.73 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 11]).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74

    Rechtsbehelfsbefugnis der Wehrbehörden - Voraussetzungen des Wiederaufgreifens …

    Die Rechtsmittelbefugnis der Wehrbehörden dient dazu, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns auch bei Tätigwerden der weisungsunabhängigen Prüfungsgremien zu gewährleisten; dabei kommt es hier nicht darauf an, ob diese Befugnis als "Aufsichtsersatz" wegen "Kappung des Weisungsbandes" (so Urteil vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 3.73 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 11]) oder als Verteidigungsmöglichkeit gegen einen Eingriff in eigene Rechte durch einen in gerichtsähnlich gestaltetem Verfahren erlassenen Akt der Prüfungsgremien (so das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil) zu beurteilen ist.
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