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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1961 - VI C 30.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,963
BVerwG, 08.11.1961 - VI C 30.60 (https://dejure.org/1961,963)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1961 - VI C 30.60 (https://dejure.org/1961,963)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1961 - VI C 30.60 (https://dejure.org/1961,963)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92

    Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsbezüge eines Beamten - …

    Für die gleichfalls zu berücksichtigende Zeit der Wahrnehmung der höherwertigen Funktionen des letzten Amtes vor der Amtsübertragung (Satz 4; früher § 109 Abs. 2 Satz 1, 3. Alternative, BBG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften) geht das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung davon aus, daß es nicht genügt, wenn der Beamte zu irgendeiner früheren Zeit die Funktionen (Obliegenheiten) des letzten Amtes bereits ausgeübt hat, daß vielmehr der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit der Übertragung des letzten Amtes im Regelfall ein wichtiges Kriterium für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist und die ausnahmsweise Berücksichtigung von Zeiten ohne solchen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang jedenfalls einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung der Funktionen (Obliegenheiten) und der späteren Amtsübertragung erfordert (vgl. BVerwGE 11, 233 ; Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG 6 C 30.60 - und vom 26. Mai 1964 - BVerwG 2 C 143.61 - ).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Wahrnehmung der Obliegenheiten mehrerer …

    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.

    Auf die mögliche Bedeutung dieses Umstandes ist im Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - hingewiesen.

  • BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67

    Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit …

    Zur Frage der zeitlichen Reihenfolge verschiedener Amtsausübungen ist im Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - (DÖD 1962, 53) ausgeführt, es genüge nicht, wenn der Beamte oder Berufssoldat zu irgendeiner Zeit einmal, ja vielleicht sogar in mehreren kleineren Abschnitten; die Obliegenheiten des Amtes ein Jahr lang ausgeübt habe.
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwendbarkeit des § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG in solchen Fällen in ständiger Rechtsprechung verneint (vgl. u.a. BVerwGE 11, 233 [236] und Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8] und vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11 = DÖD 1962 S. 53]).
  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 9.64

    Versorgung der vor Inkrafttreten der Besoldungsordnung C aus dem …

    Dieses wird nunmehr unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Alternative des § 109 Abs. 2 BBG (BVerwGE 11, 233;Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8], vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11], undvom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 143.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 15]) die erforderlichen Feststellungen zu treffen haben.
  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 65.65

    Anforderungen an die Begründung einer Revision - Anforderungen an die …

    Es steht mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Alternative des § 109 Abs. 2 BBG in voller Übereinstimmung (vgl. BVerwGE 11, 233 [236]; Urteil vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8]; Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]; Beschluß vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.62 - Urteil vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 143.61 - und Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG VI C 21.65 -).
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 56.61
    Denn diese Vorschrift ist in der Regel unanwendbar, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Wahrnehmung der Obliegenheiten eines dem letzten Amt gleichwertigen Amtes und der Übertragung des letzten Amtes unterbrochen ist (vgl. BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59] [237]; BVerwG, Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11]).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.1991 - 5 L 2447/91

    Beamtenverhältnis; Beamter auf Widerruf; Beamter auf Lebenszeit; …

    Für die zuletzt genannte Alternative (Berücksichtigung von Beurlaubungen ohne Dienstbezüge) bestimmt das Gesetz ausdrücklich, daß der berücksichtigungsfähige Urlaub "innerhalb der Zweijahresfrist" liegen muß; für die 1. Alternative des Satzes 4 des § 5 Abs. 3 BeamtVG hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 109 Abs. 2 BBG, der eine entsprechende Formulierung enthielt, entschieden, daß die förmliche Übertragung des höheren Amtes sich nicht zeitlich unmittelbar an die vorhergehende tatsächliche Ausübung der Funktionen (früher: "Obliegenheiten") des Amtes anschließen müsse, also auch außerhalb der Zweijahresfrist liegen könne (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1960 - II C 44.59 -, BVerwGE 11, 233 m.w.Nachw.; BVerwG, Urt. v. 8.11.1961 - VI C 30.60 -, DÖD 1962, 53).
  • BVerwG, 26.05.1964 - II C 143.61

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 233 ff.; Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11] und Beschluß vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.62 -), an der der erkennende Senat festhält, genügt es für die Anwendung der letzten Alternative des § 109 Abs. 2 BBG grundsätzlich nicht, wenn der Beamte (Berufssoldat) zu irgendeiner früheren Zeit die Obliegenheiten des letzten Amtes ein Jahr lang ausgeübt hat; der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit der letzten Beförderung ist vielmehr im Regelfall ein wichtiges Kriterium für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift.
  • BVerwG, 02.11.1966 - II B 12.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Zu Unrecht meint ferner die Beschwerde, das Berufungsurteil weiche bezüglich des Begriffs der "Beförderungsreife" von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1960 - BVerwG II C 44.59 - (BVerwGE 11, 233), vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - (Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8) und vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 11) ab.
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