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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2640
BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67 (https://dejure.org/1968,2640)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1968 - VI C 31.67 (https://dejure.org/1968,2640)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1968 - VI C 31.67 (https://dejure.org/1968,2640)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.1962 - VI C 79.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Der Begriff der 'gleichzubewertenden Tätigkeit' ist im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter auch in § 8 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993) - BBesG - und wörtlich übereinstimmend in § 8 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes vom 22. Juli 1957 (GVBl.RhPf. S. 121) - LBesG 1957 - zu finden: 'Bei Anwendung des § 6 Abs. 3 Nr. 3 dürfen im gehobenen und höheren Dienst nur solche Tätigkeiten berücksichtigt werden, die der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahngruppe mindestens gleichzubewerten sind.' Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22];vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Gründen seinesUrteils vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - (…a.a.O.) allerdings auf den Unterschied zwischen Nr. 87 Abs. 2 der Besoldungsvorschriften in der Fassung vom 23. Dezember 1953 (BGBl. I S. 1588) einerseits und § 8 Abs. 1 BBesG sowie Nr. 1 (zu § 8 BBesG) der Verwaltungsvorschriften vom 9. März 1959 (GMBl. S. 134) andererseits hingewiesen.

    Bei den nunmehr zu treffenden tatsächlichen Feststellungen und bei seiner Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, wonach es neben dem Aufgabenkreis des Bediensteten darauf ankommt, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese Qualifikation für gegeben hielt (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] undvom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Der Begriff der 'gleichzubewertenden Tätigkeit' ist im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter auch in § 8 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993) - BBesG - und wörtlich übereinstimmend in § 8 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes vom 22. Juli 1957 (GVBl.RhPf. S. 121) - LBesG 1957 - zu finden: 'Bei Anwendung des § 6 Abs. 3 Nr. 3 dürfen im gehobenen und höheren Dienst nur solche Tätigkeiten berücksichtigt werden, die der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahngruppe mindestens gleichzubewerten sind.' Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22];vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Bei den nunmehr zu treffenden tatsächlichen Feststellungen und bei seiner Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, wonach es neben dem Aufgabenkreis des Bediensteten darauf ankommt, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese Qualifikation für gegeben hielt (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] undvom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67

    Besoldungsrechtliche Einstufung eines Bediensteten - Gleichwertigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Der Begriff der 'gleichzubewertenden Tätigkeit' ist im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter auch in § 8 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993) - BBesG - und wörtlich übereinstimmend in § 8 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes vom 22. Juli 1957 (GVBl.RhPf. S. 121) - LBesG 1957 - zu finden: 'Bei Anwendung des § 6 Abs. 3 Nr. 3 dürfen im gehobenen und höheren Dienst nur solche Tätigkeiten berücksichtigt werden, die der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahngruppe mindestens gleichzubewerten sind.' Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22];vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Bei den nunmehr zu treffenden tatsächlichen Feststellungen und bei seiner Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, wonach es neben dem Aufgabenkreis des Bediensteten darauf ankommt, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese Qualifikation für gegeben hielt (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] undvom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1962 - 2 A 138/61
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Das hiervon abweichende und im Rahmen des § 8 Abs. 1 LBesG 1957 auf die Tätigkeitsmerkmale abhebende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. November 1962 - 2 A 138/61 - (ZBR 1963 S. 91) sei auf die Änderung des Gesetzeswortlauts zurückzuführen.

    Eine annähernd gleiche Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu § 8 Abs. 1 LBesG 1957 in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 7. November 1962 - 2 A 138/61 - (ZBR 1963 S. 91) vertreten.

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67

    Anrechnung von Vordienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst auf eine …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Zu der umstrittenen und hier allein entscheidenden Frage, wann eine in vollem Umfange auf das DDA anrechenbare "gleichzubewertende Tätigkeit im öffentlichen Dienst" im Sinne des § 17 Abs. 4 LBesG 1953 vorliegt, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem in der Parallelstreitsache BVerwG II C 42.67 ergangenen Urteil vom 30. Mai 1967 ausgeführt:.
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines …

    Für den ... § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) klingt dies schon in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - an; ebenso hat sich der II. Senat geäußert, etwa im Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 2) und besonders nachdrücklich im Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG II C 127.67 - (ZBR 1970, 361).".
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 71.67

    Bestimmung des Beginns des Besoldungsdienstalters - Anrechnung zurückliegender …

    Denn diese Regelung entspricht, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (vgl. auch das darauf Bezug nehmende Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 -) ausgeführt hat, im wesentlichen den Anforderungen an die Gleichwertigkeit, die die Rechtsprechung 1. April 1957 geltende Besoldungsrecht klargestellt hat.

    Wie der erkennende Senat im Zusammenhang mit dem vor dem Inkrafttreten des Bundesbesoldungsgesetzes geltenden Recht in seinem Urteil vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - ausgeführt hat, lassen sich die Anlegung verschiedener Maßstäbe und die daraus folgenden Ergebnisse sachlich durchaus rechtfertigen.

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