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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65   

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https://dejure.org/1969,1139
BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65 (https://dejure.org/1969,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1969 - VI C 32.65 (https://dejure.org/1969,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1969 - VI C 32.65 (https://dejure.org/1969,1139)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Ein denkgesetzlicher Fehler jedoch liegt nicht schon dann vor, wenn der von der Tatsacheninstanz gezogene Schluß unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als ein anderer möglicher Schluß ist (Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 -), sondern nur dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der rückwirkenden Rücknahme der rechtswidrigen Festsetzungsbescheide der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Grund für die Fehlerhaftigkeit im Verantwortungsbereich des Begünstigten liegt, steht in Übereinstimmung: mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]; 19, 188 [190]).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der rückwirkenden Rücknahme der rechtswidrigen Festsetzungsbescheide der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Grund für die Fehlerhaftigkeit im Verantwortungsbereich des Begünstigten liegt, steht in Übereinstimmung: mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]; 19, 188 [190]).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 38.65

    Ermessen bei der Beurteilung von "dienstlichen Bedürfnissen" - Zugrundelegung …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Soweit sich die Ausführungen der Revision als neues tatsächliches Vorbringen darstellen, das weder aus dem Berufungsurteil ersichtlich ist noch Tatsachen betrifft, die einen gerügten Verfahrensmangel ergeben (vgl. Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 38.65 - und vom 22. August 1966 - BVerwG VI C 20.64 -), sind sie in der Revisionsinstanz unbeachtlich.
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Einmal jedoch ist diese Regel durch bedeutsame Ausnahmen durchbrochen (vgl. Urteile vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37] und vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 -), zum anderen kommt sie hier schon deshalb nicht zur Anwendung, weil für eine Frage nach der materiellen Beweislast in dem Sinne, wer die Folgen einer Unaufklärbarkeit zu tragen hat, gar kein Raum ist.
  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Es ist nicht befugt, die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte (Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 - und vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 -).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Infolgedessen wird es dafür, daß ein Umstand dem Verantwortungsbereich des Begünstigten zuzurechnen ist, in der Regel genügen, daß der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes verursacht hat (Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VI B 15.67 - mit weiteren Nachweisen); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fehlerhaftigkeit ihren Grund in Erklärungen des Begünstigten hat, die nur dieser abgeben kann und die nur auf von ihm beschaffbaren Unterlagen oder seinem Erinnerungsvermögen beruhen.
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Einmal jedoch ist diese Regel durch bedeutsame Ausnahmen durchbrochen (vgl. Urteile vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37] und vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 -), zum anderen kommt sie hier schon deshalb nicht zur Anwendung, weil für eine Frage nach der materiellen Beweislast in dem Sinne, wer die Folgen einer Unaufklärbarkeit zu tragen hat, gar kein Raum ist.
  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Es ist nicht befugt, die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte (Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 - und vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 -).
  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 56.67

    Antrag auf Weitergewährung des Kinderzuschlages über das 25. Lebensjahr des …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65
    Der Begriff der Zurechnung zum Verantwortungsbereich ist in ähnlicher Weise vom subjektiven Element der Vorwerfbarkeit gelöst und objektiviert wie der Begriff des in der Person des Beamten liegenden Grundes (vgl. dazu Urteil vom 10. Juli 1968 - BVerwG VI C 56.67 -mit weiteren Nachweisen [ZBR 1969, 57 = DÖD 1968, 214]).
  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 77.65

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung Prüfung für den gehobenen nichttechnischen …

    Eine solche liegt nicht schon dann vor, wenn das Berufungsgericht Schlüsse gezogen hätte, die nicht zwingend oder überzeugend wären, und selbst, dann nicht, wenn die vom Berufungsgericht gezogenen Schlüsse unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als andere mögliche Schlüsse wären, sondern allein dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen zieht, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 -, vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - und vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 -).

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts für zweifelhaft halten sollte (Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 -, vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 -), sondern es kann - sofern es sich nicht um die Anwendung irrevisiblen Rechts handelt - in dem eingangs bereits dargelegten Umfang prüfen, ob Verstöße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze vorliegen, was hier nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …

    Darauf, ob der Kläger die Abgabe seiner Einverständniserklärung in subjektiv vorwerfbarer Weise verschwiegen hat, kommt es nicht an (vgl. Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 -).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65

    Förmliche Streichung aus der Liste für die Offizierlaufbahn vorgesehener Soldaten …

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, eine solche Würdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts für zweifelhaft halten sollte (Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 8. Juli -1966 - BVerwG VI C 50.64 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 -, vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 -),-sondern es kann lediglich prüfen, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen.
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65

    Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher …

    Dieses ist jedenfalls nicht befugt., die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte (Urteile vorn 31. März 1965 - BVerwG - VI C 127.62 -, vom 8. Juli 1966- BVerwG VI C 50.64 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 9763 - und vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 -).
  • BVerwG, 12.08.1976 - 6 B 80.75

    Anwendungsbereich des § 31 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der …

    Der beschließende Senat hat deshalb bereits in dem Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 - ausgeführt: "Der sogenannte Beförderungsschnitt ist keine Herabsetzung oder Aberkennung zu Unrecht - unter Verstoß gegen beamtenrechtliche Vorschriften oder aus überwiegend politischen Gründen - erlangter Beförderungen (§ 7 G 131), sondern ein Berechnungsmodus für Versorgungsbezüge unter nachträglich aufgestellten allgemeingültigen Gesichtspunkten.
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