Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.1967 - VI C 32.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Zeit des Universitätsstudiums eines Schulamtsbewerbers bei Berechnung seines Besoldungsdienstalters (BDA) als Lehrer - Ausreichen der Zweckmäßigkeit einer Ausbildung - Erfordernis des Vorliegens einer vorgeschriebenen Ausbildung - Begründung einer ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.10.1963 - OS I 141/61
- BVerwG, 29.12.1967 - VI C 32.67
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Es handelt sich hier auch nicht um eine jener technischen Regelungen des Besoldungsrechtes im engeren Sinn, für die der erkennende Senat eine ausdehnende Auslegung abgelehnt hat (Urteile vom 29. September 1967 - BVerwG VI C 32.67 - und vom 2. April 1971 - BVerwG VI C 82.67 -). - BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 43.81
Berücksichtigung der den Beamten der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage …
Das hat das Bundesverwaltungsgericht für die Vorschriften über die Berechnung des Besoldungsdienstalters im Urteil vom 29. Dezember 1967 - BVerwG 6 C 32.67 - und für die Vorschriften über die Höhe der Dienst- oder Versorgungsbezüge im Urteil vom 2. April 1971 - BVerwG 6 C 82.67 - (Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 2 = DÖD 1972, 27) entschieden; es gilt auch für die Vorschriften über die Berechnung der jährlichen Sonderzuwendung. - BVerwG, 02.04.1971 - VI C 82.67
Überleitung der im Dienst stehenden Beamten in das neue Besoldungsrecht - …
Das hat der erkennende Senat für die Vorschriften über die Berechnung des Besoldungsdienstalters im Urteil vom 29. Dezember 1967 - BVerwG VI C 32.67 - bereits entschieden, das gleiche gilt erst recht für die Vorschriften über die Höhe der Dienst- oder Versorgungsbezüge.
- BVerwG, 01.07.1974 - VI C 17.71
Überleitung eines Hauptgemeindebeamten in eine höhere Besoldungsgruppe - …
Das hat der erkennende Senat für die Vorschriften über die Berechnung des Besoldungsdienstalters im Urteil vom 29. Dezember 1967 - BVerwG VI C 32.67 - bereits entschieden, das gleiche gilt erst recht für die Vorschriften über die Höhe der Dienst- oder Versorgungsbezüge.". - BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine diese klaren Abgrenzungen verwischende und ausdehnende Auslegung besoldungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere der über die Berechnung des Besoldungsdienstalters, wird durch deren kasuistische Natur ausgeschlossen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach dargelegt hat (Urteile vom 15. Februar 1967 - BVerwG VI C 132.63 -, vom 29. Dezember 1967 - BVerwG VI C 32.67 -, vom 2. April 1971 - BVerwG VI C 82.67 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 2] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG II C 19.70 -). - BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 60.81 Das hat das Bundesverwaltungsgericht für die Vorschriften über die Berechnung des Besoldungsdienstalters im Urteil vom 29. Dezember 1967 - BVerwG 6 C 32.67 - und für die Vorschriften über die Höhe der Dienst- oder Versorgungsbezüge im Urteil vom 2. April 1971 - BVerwG 6 C 82.67 - (Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 2 = DÖD 1972, 27) entschieden; es gilt auch für die Vorschriften über die Berechnung der jährlichen Sonderzuwendung.
- BVerwG, 19.09.1969 - VI C 55.67
Berücksichtigung von Zeiten berufsmäßigen Wehrdienstes bei der Festsetzung des …
Bei der Auslegung dieses Begriffs im Besoldungsrecht ist der besonderen gesetzestechnischen Systematik dieser Rechtsmaterie Rechnung zu tragen, die gerade in bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten auf das BDA eines Beamten durch kasuistische und ins einzelne gehende Regelungen gekennzeichnet ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 29. Dezember 1967 - BVerwG VI C 32.67 -).
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