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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1534
BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74 (https://dejure.org/1975,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1975 - VI C 32.74 (https://dejure.org/1975,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1975 - VI C 32.74 (https://dejure.org/1975,1534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfsbefugnis der Wehrbehörden - Voraussetzungen des Wiederaufgreifens eines Verfahrens - Konkrete Anhaltspunkte für eine Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der Gewissensentscheidung - Berechtigung zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Daher durfte - wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerfGE 28, 243 [259], 32, 40 [45]) - der Gesetzgeber ein Prüfungsverfahren einführen, das wegen des Charakters der Gewissensentscheidung zwangsläufig zu Überprüfungen führt, die die persönliche Sphäre des Wehrpflichtigen berühren.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Dieses Vorgehen umschreibt der Senat in ständiger Rechtsprechung mit der Forderung, es müßten "konkrete Anhaltspunkte" für eine Gewissensentscheidung festgestellt werden (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49];… Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 65]; Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 -).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Es findet seine Grenze lediglich an dem auch für Behörden verbindlichen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von eingeräumten rechtlichen Befugnissen nicht mißbräuchlich Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerwGE 24, 154 [BVerwG 27.05.1966 - VII C 139/64] [156]; 42, 353 [356]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, § 25 I a 1 und § 30 II b).
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Einen Beurteilungsspielraum haben die Prüfungsgremien nicht, die Entscheidung, ob eine Gewissensentscheidung vorliegt, ergeht vielmehr nach zwingendem Recht (vgl. BVerwGE 44, 17 [22]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Dieses Vorgehen umschreibt der Senat in ständiger Rechtsprechung mit der Forderung, es müßten "konkrete Anhaltspunkte" für eine Gewissensentscheidung festgestellt werden (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49];… Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 65]; Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 -).
  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Es findet seine Grenze lediglich an dem auch für Behörden verbindlichen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von eingeräumten rechtlichen Befugnissen nicht mißbräuchlich Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerwGE 24, 154 [BVerwG 27.05.1966 - VII C 139/64] [156]; 42, 353 [356]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, § 25 I a 1 und § 30 II b).
  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Dieses Vorgehen umschreibt der Senat in ständiger Rechtsprechung mit der Forderung, es müßten "konkrete Anhaltspunkte" für eine Gewissensentscheidung festgestellt werden (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49]; Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 65]; Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 -).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Dem entspricht es, wie der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - entschieden hat, daß einem Wehrpflichtigen, der von der Prüfungskammer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und von der Wehrbereichsverwaltung im Rahmen ihrer Rechtsmittelbefugnis nach § 35 Abs. 2 WPflG in ein Gerichtsverfahren gezogen worden ist, keinerlei Erleichterung in der Beweisführung gegenüber denjenigen Wehrpflichtigen zukommt, die nach Ablehnung in den Verwaltungsinstanzen von sich aus Klage erheben.
  • BVerwG, 14.02.1973 - VI B 15.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Ein abschlägig beschiedener Kriegsdienstverweigerer kann sein Begehren erneut geltend machen, wenn eine Änderung der Sachlage eingetreten ist; diese Änderung kann in einer neuen inneren Entwicklung des Wehrpflichtigen liegen, die etwa von einem sogenannten Schlüsselerlebnis her zu einer Gewissensentscheidung geführt hat, oder sie kann - was eher der Fall sein wird - in einer Vertiefung oder Verfestigung der schon in dem früheren, abgeschlossenen Verfahren dargetanen und festgestellten inneren Haltung liegen (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1973 - BVerwG VI B 15.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 46]; Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 78.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 61] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 27.73 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 27.73

    Bestandskraft von Ablehnungsbescheiden - Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
    Ein abschlägig beschiedener Kriegsdienstverweigerer kann sein Begehren erneut geltend machen, wenn eine Änderung der Sachlage eingetreten ist; diese Änderung kann in einer neuen inneren Entwicklung des Wehrpflichtigen liegen, die etwa von einem sogenannten Schlüsselerlebnis her zu einer Gewissensentscheidung geführt hat, oder sie kann - was eher der Fall sein wird - in einer Vertiefung oder Verfestigung der schon in dem früheren, abgeschlossenen Verfahren dargetanen und festgestellten inneren Haltung liegen (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1973 - BVerwG VI B 15.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 46]; Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 78.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 61] und vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 27.73 -).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 78.73

    Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73

    Ablehnung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsmittelbefugnis …

  • BVerwG, 08.12.1975 - 6 B 82.75

    Revisionszulassung in Kriegsdienstverweigerungssachen aufgrund von …

    Davon abgesehen sind die Prüfungsgremien im Kriegsdienstverweigerungsverfahren bei Änderung der Sachlage auch sonst grundsätzlich zur Neubescheidung verpflichtet (vgl. Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 78.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 61], vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 27.73 - und vom 25. April 1975 - BVerwG VI C 32.74 -).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 96.74

    Voraussetzung für eine Gewissensentscheidung - Anerkennung als …

    Da die Einstellung eines Wehrpflichtigen zum Kriegsdienst mit der Waffe und die Stärke seiner inneren Bindung an diese Einstellung einer unmittelbaren Erkenntnis nicht zugänglich sind, müssen konkrete äußere Umstände vorgetragen und erhärtet werden, die nunmehr die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG VI C 32.74 -).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 60.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ex-tunc-Wirkung der …

    Es müßten deshalb konkrete Anhaltspunkte für eine Gewissensentscheidung festgestellt werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 32.74 -).
  • BVerwG, 26.09.1975 - 6 B 66.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedeutung einer …

    In dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. April 1975 - BVerwG VI C 32.74 - ist ausgeführt:.
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