Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57
Das hat der Senat wiederholt - und zwar gerade für Versorgungsfälle - entschieden (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 -, DVBl. 1960 S. 138).Anscheinend ging das Berufungsgericht also davon aus - vgl. die in dieselbe Richtung zielenden Erwägungen im Urteil des Senats BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] -, daß ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit nicht in Betracht käme.
- BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57
Das hat der Senat wiederholt - und zwar gerade für Versorgungsfälle - entschieden (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 -, DVBl. 1960 S. 138). - BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57
Das steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. BVerwGE 8, 20 und 7, 340 -.
- BVerwG, 28.11.1958 - VI C 154.56
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57
Das steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. BVerwGE 8, 20 und 7, 340 -. - BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden (so in BVerwGE 7, 221), daß diese Vorschrift dann nicht anwendbar ist, wenn der Bedienstete der Gestapo vorher überhaupt nicht dem öffentlichen Dienst angehört hatte. - BVerwG, 21.01.1959 - VI C 333.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57
Dies kann nur im Einzelfall auf Grund tatsächlicher Feststellungen geklärt werden und nicht bereits aus der Zugehörigkeit zum Amt II bejaht werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. Januar 1959 - BVerwG VI C 333.57 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten …
Eine derartige Rücknahme kann allerdings auch in einem Verwaltungsakt liegen, der die Neufestsetzung der Bezüge oder die Einstellung der Zahlung zum Inhalt hat (Urteile vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 332.57 -, vom 29. September 1960 [BVerwGE 11, 136] , vom 21. Dezember 1963 - BVerwG VI C 129.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 13] , vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -und vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 -). - BVerwG, 12.12.1962 - VI C 27.60
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat weiterhin nicht verkannt, daß diese Frage nach den Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist und insbesondere eine organisatorische Aufteilung der Amtsstelle des Betroffenen möglicherweise dazu führen kann, daß der von ihm ausgefüllte Posten nicht dem Aufgabenbereich der Gestapo zugerechnet werden kann, z.B. wenn er im Rahmen des Amtes II lediglich im Zusammenhang mit Aufgaben des Amtes III (Sicherheitsdienst) oder des Amtes V (Kriminalpolizei) tätig geworden ist (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Januar 1959 - BVerwG VI C 333.57 -, vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 332.57 - und vom 11. Januar 1961 - BVerwG VI C 33.59 -).
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