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| BVerwG, 26.10.1960 - VI C 335.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1961, 166
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88
Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von …
Von den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, den Urteilen vom 2. Dezember 1959 - 5 C 106.58 - (DVBl. 1960, 252), vom 26. Oktober 1960 - 6 C 335.57 - (DVBl. 1961, 166) und vom 23. November 1966 - 6 C 94.63 - (DÖV 1967, 424) sowie dem Senatsbeschluß vom 19. Juni 1979 - 7 B 129.79 - (DVBl. 1980, 56), weicht das Berufungsurteil nicht ab, so daß die Revision auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2008 - 1 L 78/08
Zur Anrechnung von Zeiten gemäß § 10 BeamtVG und § 3 BeamtVÜV
Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich ferner nicht wegen der vom Kläger in diesem Zusammenhang gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von der in der Antragsbegründungsschrift angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Oktober 1960 (DVBl. 1961, 166). - BVerwG, 08.02.1961 - VI C 55.59
Rechtsmittel
S. 20, und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VI C 335.57 sowie BVerwGE 8, 192 und Urteil des II. Senats vom 29. September 1960 - BVerwG II C 79.59 -, MDR 1961 S. 171, zu den Rechtsbegriffen der Befähigung, Bewährung und Eignung im Beamtenrecht). - BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58
Rechtsmittel
Dienststrafverfahren die Entlassung rechtfertigender Grund vorläge - eine Auffassung, gegen die sich die Revision mit der gewichtigen Begründung wendet, daß § 12 Abs. 1 Satz 1 LBG in der hier anzuwendenden Fassung eine Soll-Vorschrift ist, und eine solche nach der üblichen Begriffsbestimmung Ausnahmen aus bestimmten wichtigen Gründen zuläßt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VI C 335.57 - [DVBl. 1961 S. 166]).
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