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| BVerwG, 07.05.1957 - VI C 336.56 |
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BWGöD §§ 9, 10; BWGöD Ausl. § 4
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 54
Wird zitiert von ... (35)
- BVerwG, 27.11.1958 - II C 187.57
Rechtsmittel
Später hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, diese Regelung sei durch die Streichung des Wortes "regelmäßigen" nicht geändert worden; vielmehr habe diese Streichung nur klarstellen sollen, daß bei Entscheidung der Frage, ob der Geschädigte die von ihm begehrte weitere Beförderung ohne die Schädigung (§ 5 BWGöD) noch erreicht haben würde, nicht etwa auf eine Durchschnittslaufbahn, sondern auf die persönliche Laufbahn des Geschädigten abzustellen sei (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]; 5, 54 [57]).Der Revision ist schließlich zwar darin beizupflichten, daß bei der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD (ebenso wie nach § 15 BWGöD) erforderlichen Prüfung, ob der Geschädigte ohne die Schädigung die von ihm im Wege der Wiedergutmachung begehrte Rechtsstellung im Verlaufe seiner Dienstlaufbahn erlangt haben würde, nicht nur die infolge der Ausweitung der Staatsaufgaben unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entwickelten, allen Beamten eröffneten außergewöhnlichen Beförderungsmöglichkeiten der Jahre 1933 bis 1945, sondern grundsätzlich auch solche Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind, die sich in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum Ablauf des 31. März 1951 dem Geschädigten im Verlaufe seiner Dienstlaufbahn eröffnet haben würden (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [320/321]; BVerwGE 5, 54 [57]).
Dabei kann jedoch einem Geschädigten nur das gewährt werden, was er bei normalem Verlauf seiner Dienstlaufbahn erreicht hatte; die erhöhten Beförderungsmöglichkeiten, die in den außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnissen ausschließlich für die politisch unbelasteten und für die zuvor nationalsozialistischen Verfolgungs- oder Unterdrüekungsmaßnahmen ausgesetzten Angehörigen des öffentlichen Dienstes begründet und deshalb regelwidrig waren, müssen außer Betracht bleiben (BVerwGE 5, 54 [57,58]).
- BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59
Max Brauer
Die damals gültige Besoldungs- und Versorgungsregelung ist vielmehr für die Berechnung der ist Wege der Wiedergutmachung zu gewährenden Versorgungsbezüge nur insoweit anzuwenden, als sich dies aus der gesetzlichen Regelung der Wiedergutmachung ergibt (vgl. BVerwGE 1, 175; 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54][320]; 4, 146; 5, 54 und 358).Wie das Bundesverwaltungsgericht für die Nachzeichnung der Laufbahn des Geschädigten wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 5, 54; Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 37.56 -, ZBR 1958 S. 318), ist die politische und rechtliche Entwicklung des Deutschen Reichs in den Jahren 1933 bis 1945 zu berücksichtigen.
- BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 237.59
Rechtsmittel
Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn des Klägers nach 1945 hat das Berufungsgericht jedoch verkannt, daß im Rahmen des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD die erhöhten Aufstiegsmöglichkeiten außer Betracht bleiben müssen, die für die politisch unbelasteten und die vom Nationalsozialismus verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes bestanden, soweit sie durch die außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnisse begründet waren (BVerwGE 5, 54 [57 f.]; 10, 35 [37]).Dafür sprechen außer den in der Entscheidung BVerwGE 5, 54 angeführten Gesichtspunkten auch noch die folgenden Erwägungen:.
- BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 141.60
Rechtsmittel
Bei der Prüfung der beruflichen Aussichten des Klägers gilt der Grundsatz, daß bei der Nachzeichnung der Laufbahn des Geschädigten sowohl eine Verbesserung als auch eine Verschlechterung von Aufstiegsmöglichkeiten, die die Angehörigen des öffentlichen Dienstes allgemein traf, auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie eine Auswirkung der nationalsozialistischen Machtergreifung war (BVerwGE 5, 54; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57][36]).In der Regel ist zu vermuten, daß ein aus Verfolgungsgründen entlassener Beamter ohne Verfolgung im Dienst geblieben wäre (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]; 11, 109 [112]).
- BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 240.59
Rechtsmittel
Diese Vorschrift ist dahin zu verstehen, daß alle voraussichtlichen Aufstiegsmöglichkeiten bis zum Inkrafttreten des Bundeswiedergutmachungsgesetzes Berücksichtigung finden sollen, weil das Bundeswiedergutmachungsgesetz in einer Reihe von Vorschriften von der Kontinuität der Laufbahn des Geschädigten ohne Rücksicht auf den Zusammenbruch des Deutschen Reichs und seiner Folgen ausgeht (vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]und 358).Dabei sind die ungewöhnlichen Beförderungsmöglichkeiten außer Betracht zu lassen, die vorübergehend in der Nachkriegszeit für die vom Nationalsozialismus verfolgten und politisch unbelasteten Angehörigen des öffentlichen Dienstes bestanden (BVerwGE 5, 54).
- BVerwG, 06.07.1960 - VIII C 48.59
Rechtsmittel
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht auch die sonstigen Rechtsgrundsätze für die Nachzeichnung der mutmaßlichen Laufbahn entlassener Beamter (vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]; 10, 35) [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]und demgemäß, soweit möglich, die Laufbahnen vergleichbarer Beamter zu berücksichtigen haben.Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß ein durch Entlassung geschädigter, politisch unbelasteter Beamter, der seit der Schädigung in dem jetzt zur Bundesrepublik - einschließlich Berlin West - gehörenden Gebiet gewohnt hat, grundsätzlich bei Nachzeichnung der mutmaßlichen Laufbahn hinsichtlich der Frage, ob er am 8. Mai 1945 das Dienstverhältnis ohne Unterbrechung fortgesetzt hätte, nicht schlechter gestellt werden darf als die Beamten, die nach dem 8. Mai 1945 im Amt geblieben sind und ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (BVerwGE 5, 54 [56]).
- BVerwG, 04.12.1958 - II C 364.57
Rechtsmittel
Es genügt also nicht, daß eine solche Beförderung etwa nur möglich war (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 336.56 -).Bei der nach § 15 BWGöD erforderlichen Prüfung sind zwar alle voraussichtlichen Aufstiegsmöglichkeiten auch nach dem 8. Mai 1945 und bis zum Inkrafttreten des Wiedergutmachungsgesetzes für den öffentlichen Dienst am 1. April 1951 zu berücksichtigen (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [320]), nicht jedoch die erhöhten Beförderungsmöglichkeiten, die in den außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnissen für die politisch unbelasteten und für die vom Nationalsozialismus verfolgten Beamten begründet waren (BVerwGE 5, 54 [57]).
- BVerwG, 16.07.1958 - VI C 150.56
Rechtsmittel
Die Rüge mangelnder Sachaufklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann ordnungsmäßig erhoben, wenn die nicht aufgeklärten Tatsachen und die Beweismittel, die in der Tatsacheninstanz angeboten waren oder sich ihr hätten aufdrängen müssen, im einzelnen bezeichnet sind und wenn dargetan ist, daß das Urteil bei weiterer Aufklärung anders ausgefallen wäre oder doch hätte ausfallen können (vgl. u.a. die Urteile des II. Senats vom 9. November 1956 - BVerwGE 5, 12 - und des VI. Senats vom 16. Januar 1957 - BVerwG VI C 30.56 - und vom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 336.56 -).Es kann dahinstehen, ob diese Auffassung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang steht, daß die Schädigungsmaßnahmen bis zum 8. Mai 1945 getroffen sein müssen, gleichwohl aber spätere Auswirkungen der Schädigung für den Umfang der Wiedergutmachung von Bedeutung sein können (vergl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [320]; 5, 54 [57]).
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Dabei hat es - übereinstimmend mit den Urteilen BVerwGE 5, 54 [57] und 12, 207 [210] - Bevorzugungen unberücksichtigt gelassen, die den Verfolgten und den politisch Unbelasteten in der ersten Nachkriegszeit gewährt wurden, und den Kläger verglichen mit nicht geschädigten Richtern aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, die in der Nachkriegszeit in das Bundesgebiet kamen und sich um eine ihrer früheren Rechtsstellung entsprechende Wiederverwendung im Justizdienst bemühten. - BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61
Rechtsmittel
Will der Kläger aber in Wirklichkeit nicht die Verletzung der Aufklärungspflicht geltend machen, sondern die Verletzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD, weil das Berufungsgericht bei der Laufbahnnachzeichnung die nach dem Kriege für die geschädigten und politisch unbelasteten Hauptgemeindebeamten bestehenden günstigeren Einstufungsmöglichkeiten außer acht gelassen habe, so steht dem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, daß die erhöhten Beförderungsmöglichkeiten außer Betracht bleiben, die in den außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnissen für die politisch unbelasteten und die vom Nationalsozialismus verfolgten Beamten begründet waren (BVerwGE 5, 54; 12, 207) [BVerwG 20.04.1961 - II C 77/59]. - BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 228.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68
Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden …
- BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz …
- BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 132.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1961 - VIII C 474.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.01.1966 - VIII B 58.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 68.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 252.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 55.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.06.1958 - VI C 121.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1957 - VI C 37.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.06.1957 - VI C 13.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 76.61
Wiedergutmachungsanspruch auf Grund des Gesetzes zur Regelung der …
- BVerwG, 15.08.1962 - VIII B 32.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 456.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.09.1961 - VIII CB 25.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.02.1961 - VIII B 123.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.08.1958 - II C 253.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.09.1978 - 8 B 24.78
Klage auf Ersatz von Verfolgungsschäden - Nachzeichnung der Dienstlaufbahn eines …
- BVerwG, 20.10.1960 - VIII B 109.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.03.1960 - VIII C 35.59
Anspruch auf bevorzugte Anstellung als dienstordnungsmäßiger Angestellter einer …
- BVerwG, 21.10.1959 - VIII C 32.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.06.1958 - VII B 60.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 14.62
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen …
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59
Rechtsmittel
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