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| BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.06.1957 - 108 II 55
- BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Diese Auffassung steht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung; danach ist die tatsächliche Vermutung fortwirkend politischer Motivierung nicht auf die Laufbahn bei dem gleichen Dienstherrn beschränkt, sondern kommt auch im Falle eines Dienstherrnwechsels zum Zuge, wenn die spätere Ernennung ohne die frühere nicht vorgenommen worden wäre (vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56][307]; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -). - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Diese Auffassung steht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung; danach ist die tatsächliche Vermutung fortwirkend politischer Motivierung nicht auf die Laufbahn bei dem gleichen Dienstherrn beschränkt, sondern kommt auch im Falle eines Dienstherrnwechsels zum Zuge, wenn die spätere Ernennung ohne die frühere nicht vorgenommen worden wäre (vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56][307]; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56
Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Diese Auffassung steht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung; danach ist die tatsächliche Vermutung fortwirkend politischer Motivierung nicht auf die Laufbahn bei dem gleichen Dienstherrn beschränkt, sondern kommt auch im Falle eines Dienstherrnwechsels zum Zuge, wenn die spätere Ernennung ohne die frühere nicht vorgenommen worden wäre (vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56][307]; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -).
- BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Für den Fall, daß der Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis kommen sollte, daß zwar die Ernennung des Klägers zum Bürgermeister von P. überwiegend politisch bedingt, die Ernennung zum Bürgermeister von F. dagegen nicht überwiegend politisch motiviert gewesen ist, wird wegen der von der Revision aufgeworfenen Frage der Berücksichtigungsfähigkeit von Dienstzeiten, welche auf Grund des im Sinne des § 7 G 131 fehlerhaften Beamtenverhältnisses abgeleistet worden sind, auf das Urteil des Senats vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.58 - in BVerwGE 9, 39 verwiesen. - BVerwG, 15.11.1957 - VI C 165.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Bei der erneuten Beurteilung der Sache wird der Verwaltungsgerichtshof zu beachten haben, daß für die Würdigung der Motive zur Ernennung des Klägers zum Bürgermeister von P. die Motive für seine Bestellung zum kommissarischen Bürgermeister dieser Gemeinde im Sinne einer tatsächlichen Vermutung bedeutungsvoll sein können (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. November 1957 - BVerwG VI C 165.57 -). - BVerwG, 08.02.1960 - VI C 64.57
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Diese Auffassung steht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung; danach ist die tatsächliche Vermutung fortwirkend politischer Motivierung nicht auf die Laufbahn bei dem gleichen Dienstherrn beschränkt, sondern kommt auch im Falle eines Dienstherrnwechsels zum Zuge, wenn die spätere Ernennung ohne die frühere nicht vorgenommen worden wäre (vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56][307]; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -). - BVerwG, 27.01.1960 - VI C 20.58
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 - ausgesprochen, daß, ebenso wie die politischen Motive als conditio sine qua non nicht bereits die Anwendbarkeit der 2. Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 rechtfertigten, auch die fachliche Eignung als conditio sine qua non nicht der Anwendung dieser Vorschrift entgegenstehe, und in seinem Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.58 - hat er diesen Gesichtspunkt als besonders beachtlich bezeichnet in Fällen, in denen sachlich gleiche oder sogar noch besser geeignete Bewerber für das Amt in Betracht gekommen sein würden, wäre die Auswahl unter den Bewerbern nicht aus politischen Gründen ausgeschlossen oder beschränkt worden, und in denen es sich darüber hinaus um eine höhere oder sogar um eine öffentlich herausgehobene Stellung handelt, an deren Besetzung die damalige Staatsführung politisch interessiert sein mußte. - BVerwG, 04.12.1959 - VI C 210.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 - ausgesprochen, daß, ebenso wie die politischen Motive als conditio sine qua non nicht bereits die Anwendbarkeit der 2. Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 rechtfertigten, auch die fachliche Eignung als conditio sine qua non nicht der Anwendung dieser Vorschrift entgegenstehe, und in seinem Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.58 - hat er diesen Gesichtspunkt als besonders beachtlich bezeichnet in Fällen, in denen sachlich gleiche oder sogar noch besser geeignete Bewerber für das Amt in Betracht gekommen sein würden, wäre die Auswahl unter den Bewerbern nicht aus politischen Gründen ausgeschlossen oder beschränkt worden, und in denen es sich darüber hinaus um eine höhere oder sogar um eine öffentlich herausgehobene Stellung handelt, an deren Besetzung die damalige Staatsführung politisch interessiert sein mußte.
- BVerwG, 02.02.1967 - VI B 11.66
Vorliegen einer die (materielle) Beweislast umkehrenden tatsächlichen Vermutung …
Das Berufungsgericht nimmt dabei Bezug auf BVerwGE 5, 275 und die Urteile vom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 341.57 - und vom 10. Oktober 1963 - BVerwG II C 46.61 -.
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