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| BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 158
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.03.1966 - 202 III 64
- BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 36, 29
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67
Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23 …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Im übrigen ist ein Beamter, der - wie hier - durch die Aufgaben seines Hauptamtes im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorschriften über die Arbeitszeit voll ausgelastet ist, auch nicht verpflichtet, eine weitere regelmäßig wiederkehrende dienstliche Aufgabe, die erheblichen Zeitaufwand verursacht und von den Aufgaben des Hauptamtes sachlich trennbar ist, als weitere Aufgabe des Hauptamtes zu übernehmen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 61.67 -). - BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
"Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG [NW]), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]). - BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Diesem Sinn entsprechend hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Insoweit verlangt zwar das Berufungsgericht mit Recht als kennzeichnendes Merkmal für den Begriff "Beschäftigung im Dienst" im Sinne des § 158 BBG ein Abhängigkeitsverhältnis (vgl. dazu Urteil vom 7. Februar 1968 - BVerwG VI C 57.65 - [BVerwGE 29, 118]), es wird jedoch dem Inhalt dieses Begriffs (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG VI C 41.66 -) nicht gerecht, wenn es hier ein solches Abhängigkeitsverhältnis verneint. - BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Zu Unrecht fordert auch das Berufungsgericht einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit, die der Versorgungsempfänger ausübt, und dem Amt, aus dem er Versorgungsbezüge erhält; in dem Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG II C 22.64 - (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]), auf das das Berufungsgericht verweist, ist gerade ausgeführt (…a.a.O. S. 4), daß sich die Ruhensvorschriften nicht auf diesen typischen Anwendungsfall beschränken, sondern auch Dienstverhältnisse ergreifen, "die nicht mit der früheren Beamtentätigkeit zusammenhängen". - BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
"Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG [NW]), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]). - BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Insoweit verlangt zwar das Berufungsgericht mit Recht als kennzeichnendes Merkmal für den Begriff "Beschäftigung im Dienst" im Sinne des § 158 BBG ein Abhängigkeitsverhältnis (vgl. dazu Urteil vom 7. Februar 1968 - BVerwG VI C 57.65 - [BVerwGE 29, 118]), es wird jedoch dem Inhalt dieses Begriffs (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG VI C 41.66 -) nicht gerecht, wenn es hier ein solches Abhängigkeitsverhältnis verneint. - BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
"Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG [NW]), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]).
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Rn. 12 Der in älteren - vor Erlass des § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG ergangenen - Entscheidungen angenommenen Privilegierung von Einkommensanteilen, die auf einer über das Normalmaß hinausgehenden freiwillig übernommenen Arbeitsleistung beruhen (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 37.66 - BVerwGE 36, 29 ), ist damit die Grundlage entzogen. - BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79
Deutsche Bundesbahn - Leistungslohnverfahren - Leistungszulage - Ruhensregelung
Dem ist der erkennende Senat in BVerwGE 36, 29 (31) mit der Feststellung beigetreten, die Anrechnungsregelung beruhe ersichtlich auf der allgemeinen Erwägung, daß nur das für die normale Arbeitsleistung erzielte Einkommen des Versorgungsempfängers den Versorgungsbezügen gegenübergestellt werden könne, die ihrerseits auch nur von einer normalen Dienstleistung innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit ausgingen.Andernfalls würden Sinn und Zweck der gesetzlichen Ruhensbestimmungen durch die Verwaltungsvorschriften in einer mit deren Rechtscharakter nicht zu vereinbarenden Weise eingeengt (BVerwGE 36, 29 [31 f.]).
Als solche aber stellen sie nach den von dem erkennenden Senat in BVerwGE 36, 29 (30 ff.) entwickelten Grundsätzen kein regelungsbedürftiges Einkommen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne des mit § 158 BBG a.F. übereinstimmenden § 53 SVG dar.
- VGH Bayern, 12.05.2016 - 3 ZB 13.1454
Anrechnung gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung
Rn. 13 Einer Anrechnung des auf der Besorgung von Hausdienstgeschäften beruhenden Rentenanteils auf die Versorgungsbezüge gemäß Art. 85 BayBeamtVG steht auch nicht entgegen, dass nach früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 8.7.1970 - VI C 37/66 - BVerwGE 36, 29; B. v. 19.3.1970 - II C 87/65 - ZBR 1970, 184) ein Ruhen von Versorgungsbezügen dann nicht eintreten sollte, wenn ein im öffentlichen Dienst verwendeter Versorgungsberechtigter neben seinem Gehalt ein Entgelt für eine Tätigkeit erhält, die er trotz voller Auslastung durch sein Hauptamt zusätzlich freiwillig in seiner Freizeit leistet.Die vom Kläger zitierte überholte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 8.7.1970 - VI C 37/66 - BVerwGE 36, 29) steht dem nach dem vorstehend unter 1. Ausgeführten nicht entgegen.
- VG Schleswig, 18.05.2017 - 12 A 213/16
Gewährung eines Personalbindungszuschlags für Soldaten
Die vom Kläger zitierte Passage aus dem Urteil vom 08. Juli 1970 - VI C 37.66 - ist hier nämlich lediglich auf den ersten Blick einschlägig, trifft aber tatsächlich keinerlei Aussagen zur Auslegung von Tatbestandsmerkmalen, welche ihrerseits an der Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn unterliegende Akte anknüpfen.So heißt es in dem genannten Urteil: "Der Aufzählung in den Verwaltungsvorschriften kann ein erschöpfender und andere Fälle ausschließender Charakter nicht beigelegt werden, weil dies auf eine mit der Rechtsnatur der Verwaltungsvorschriften nicht zu vereinbarende Einengung des Gesetzes selbst hinauskäme" (BVerwG, Urteil vom 08. Juli 1970 - VI C 37.66 -, BVerwGE 36, 29-33, juris, Rn. 19).
- VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.399
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Anwendung von Ruhensvorschriften; …
Rn. 23 Zuzugestehen ist allerdings, dass die Einbeziehung von Zeitzuschlägen wohl im Widerspruch steht mit der zu § 53 SVG a.F. (in der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung) ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG v. 18.02.1981, 6 C 69.79, ZBR 1981, 321 f.; v. 08.07.1970, VI C 37.66, juris; BayVGH v. 26.02.1998, 3 B 96.1781, juris).Das vorliegende Urteil weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 18.02.1981, 6 C 69.79, ZBR 1981, 321 f.; v. 08.07.1970, VI C 37.66, juris) sowie des BayVGH (B v. 26.02.1998, 3 B 96.1781, juris) ab.
- BVerwG, 19.12.1994 - 10 B 4.94
Rechtsmittel
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen hat, wird das Reisekostenrecht neben dem Gebot der Sparsamkeit von dem Grundsatz bestimmt, daß nur die dienstlich veranlaßten notwendigen Mehraufwendungen zu erstatten sind (vgl. u.a. BVerwGE 24, 253; 31, 60 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]; 34, 312 [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66]; 36, 33 [BVerwG 08.07.1970 - VI C 37/66]). - OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04
Anrechnung; Aufwandsentschädigung; Beamter; Polizeizulage; Ruhensregelung; …
Allerdings trifft es zu, dass nach der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 8.7.1970 - BVerwG VI C 37, 66 -, BVerwGE 36, 29(31) - Hausdienstvergütung - u. Urt. v. 18.2.1981 - BVerwG 6 C 69.79 -, ZBR 1981, 321f. - Leistungszulage im Leistungslohnverfahren der Deutschen Bundesbahn -) Entgelte, die einem abhängig Beschäftigten für besondere Arbeitsleistungen, und zwar für über das Normalmaß hinausgehende Arbeit gezahlt worden sind, wie insbesondere Zulagen für besondere Arbeitserschwernisse und Gefahren (s. dazu die Tz. 53.1.2 i. V. m. Tz. 53.1.2.8 und 53.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV) zu § 53 v. 3.11.1980, GMBl. - OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92
Anspruch eines Soldaten im Ruhestand auf Gewährung einer Kapitalabfindung; …
Dabei kann die Lohnsteuerpflicht ein Indiz sein, um Aufwandsentschädigungen im eigentlichen Sinne von Gehaltsteilen zu unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 08.07.1970, VI C 37.66, E 36, 29 (32) und Urteil vom 25.10.1972, VI C 25.70, E 41, 95 (99)). - VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 4 S 361/95
Anrechnung von Einkommen auf die Dienstbezüge eines Soldaten auf Zeit während …
Aus dieser besonderen Zweckbestimmung folgert das Bundesverwaltungsgericht, daß die Ruhensregelung nicht ein Entgelt erfaßt, das ein Versorgungsberechtigter neben seinem Gehalt für eine Tätigkeit erhält, die er trotz voller Auslastung durch die geschuldete Tätigkeit durch freiwillige Mehrleistungen erzielt (BVerwGE 36, 29). - BVerwG, 16.12.1970 - VI C 58.68
Gewährung von Freizeitausgleich für eine Mehrarbeit - Verwirkung von Ansprüchen - …
Im übrigen läßt sich die konkrete These des Klägers, daß es ein Entgelt für zusätzliche Arbeit im Beamtenrecht "nicht gebe", wohl schon mit dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 37.66 - und der dort nachgewiesenen weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vereinbaren.
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