Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 18.11.1958 - III B 39.57
- BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59
Bestätigung von BVerwGE 9, 314.Er hält die Auslegung, die das Berufungsgericht dem § 145 Abs. 4 LBG a.F. gegeben hat und das damit in den Grundzügen übereinstimmende, zu § 127 DBG ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) für unzutreffend und hat ausgeführt:.
Das Berufungsurteil deckt sich praktisch mit der Auffassung, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) zu dem auch vom Berufungsgericht als Vorgängervorschrift des hier streitigen § 145 (Abs. 1 und 4) LBG a.F. herangezogenen § 127 DBG und zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 158 (Abs. 1 und 5) BBG vertreten hat.
- BVerwG, 30.05.1960 - IV C 386.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59
Wenn im Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 386.58 - die Notwendigkeit betont worden ist, in der Rechtsprechung die Wirklichkeit des gesamten Deutschland transparent, werden zu lassen, so läßt sich daraus nicht herleiten, daß tatsächliche Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung, die unter den obwaltenden Verhältnissen zweifellos nicht Wirklichkeit sind - hier die Ausgleichsmöglichkeit zwischen den zahlenden Stellen -, durch ein Gericht (oder eine Behörde) als vorhanden unterstellt werden dürften. - BVerwG, 30.06.1960 - VI B 14.60
Berechnungsgrundlage für die Rentenbezüge - Anrechnung von Ansprüchen vor der …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59
Diese Auffassung hat der Senat in seinemBeschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - auch zu § 145 Abs. 5 LBG in der Fassung des Landesbeamtenrechtsänderungsgesetzes vom 2. Dezember 1954 (GVBl. S. 729) vertreten, der an die Stelle des hier streitigen § 145 Abs. 4 LBG a.F. getreten ist.
- BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61
Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im …
Mit Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - hat er seine Rechtsprechung erneut bekräftigt, in diesem Falle zu § 145 Abs. 4 LBG (F. 1952). - BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sich mit der Vorgängervorschrift - § 127 DBG - und in diesem Zusammenhang auch mit § 158 BBG in seinem Urteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) und mit einer Parallelvorschrift - § 145 LEG Berlin - in seinem Urteil vom 22. Februar 1961 (BVerwG VI C 38.59) befaßt. - BVerwG, 13.03.1962 - II C 78.61
Anrechenbarkeit von Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus der Verwendung im …
Die Angriffe der Revision gegen das angefochtene Urteil und damit auch gegen die ständige Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 314 ff.; Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - und Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - ZBR 1960, 24) gehen fehl. - BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des …
Eine Anrechnung hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in den Fällen zugelassen, in denen die von einer Dienststelle in der Sowjetzone oder im Sowjetsektor gewährten Bezüge und die im Bundesgebiet gewährten Bezüge auf ein und derselben Diensttätigkeit beruhen oder aber bei der Bemessung der "Ostrente" Dienstzeiten vor dem 8. Mai 1945 berücksichtigt werden, die auch für die Höhe der im Bundesgebiet gewährten Bezüge bestimmend sind; dabei ist entweder die Regelung des § 7 der 5. DVO/G 131 - teils unmittelbar, teils analog - oder die dieser Regelung entsprechende Vorschrift des Berliner Landesbeamtenrechts angewendet worden (vgl. insbesondere: BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - BVerwGE 11, 222; Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG II C 78.61 - BVerwGE 18, 66). - BVerwG, 03.05.1963 - VI C 167.60
Verfassungsmäßigkeit von Anrechnungsvorschriften im öffentliche Dienst - …
Der erkennende Senat ist bereits in seinen Urteilen vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) undvom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - davon ausgegangen, daß die Ruhensregelung der Parallelvorsohriften § 127 DBG, § 158 BBG, § 145 LBG (Berlin) mit höherrangigem Recht vereinbar sei (ebenso BGHZ 20, 15).
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