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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1959 - VI C 398.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,655
BVerwG, 16.01.1959 - VI C 398.57 (https://dejure.org/1959,655)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1959 - VI C 398.57 (https://dejure.org/1959,655)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1959 - VI C 398.57 (https://dejure.org/1959,655)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.02.1961 - VI C 174.58

    Rechtsmittel

    Eine die Beweislast zuungunsten des Betroffenen umkehrende tatsächliche Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur bei der Anwendung der sogenannten NS-Förderungserlasse auf "Alte Kämpfer" (vgl. hierzu das genannteUrteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - undUrteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 60.58 -), ferner für das Fortwirken politischer Beweggründe einer vorangegangenen Ernennung oder Beförderung auf die nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen gelten lassen (vgl. BVerwGE 3, 110; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; Beschluß vom 16. Januar 1959 - BVerwG VI C 398.57 - vgl. auch zum Unterschied zwischen Wahrscheinlichkeitsbeweis [tatsächliche Vermutung] und dem bei typischen Geschehensabläufen in Betracht kommenden prima-facie-BeweisUrteile vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 - Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 45;vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 12.58 - undvom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58-).
  • BVerwG, 26.04.1961 - VI C 165.59

    Rechtsmittel

    Eine die Beweislast zuungunsten des Betroffenen umkehrende tatsächliche Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur bei der Anwendung der sogenannten NS-Förderungserlasse auf "Alte Kämpfer" (vgl. hierzu das Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - und das Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 60.58 -) und für das Fortwirken politischer Beweggründe einer vorangegangenen Ernennung oder Beförderung auf die nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen gelten lassen (vgl. BVerwGE 3, 10 [BVerwG 25.08.1955 - IV C 18/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; Beschluß vom 16. Januar 1959 - BVerwG VI C 398.57 - vgl. auch zum Unterschied zwischen Wahrscheinlichkeitsbeweis [tatsächliche Vermutung] und dem bei typischen Geschehens ablaufen in Betracht kommenden prima-facie-Beweis das Urteil vom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 - mit Nachweisen).
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