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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2046
BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72 (https://dejure.org/1973,2046)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1973 - VI C 40.72 (https://dejure.org/1973,2046)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1973 - VI C 40.72 (https://dejure.org/1973,2046)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72
    Ausnahmen kämen nach BVerwGE 26, 31 (49) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] regelmäßig nur dann in Betracht, wenn die Nichteinhaltung der Zusage zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde.

    Daß danach die Zusicherung einer unzuständigen Stelle schlechthin ungeeignet ist, Bindungswirkung auszulösen, nimmt das Berufungsgericht aber zu Unrecht an; das hatte der Senat schon im Revisionszulassungsbeschluß unter Anführung von BVerwGE 26, 31 und der dort zitierten Entscheidung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - (DÖV 1966, 202) klargestellt.

    Im Fall der Entscheidung BVerwGE 26, 31 (49) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] hat der erkennende Senat einen derartigen Vertrauensschutz versagt und ausgesprochen, daß er solchermaßen nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht kommen könne; in der Regel sei das Vertrauen in diesem Zusammenhang nur dann schutzwürdig, wenn die Nichteinhaltung der Zusage zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde.

    Vielmehr werden in solcher Interessenlage ähnlich strenge Anforderungen an die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines "Veranlassungsadressaten" zu stellen sein wie im Falle der Entscheidung BVerwGE 26, 31 für den Regelfall der Zusicherung angenommen.

  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72
    Daß danach die Zusicherung einer unzuständigen Stelle schlechthin ungeeignet ist, Bindungswirkung auszulösen, nimmt das Berufungsgericht aber zu Unrecht an; das hatte der Senat schon im Revisionszulassungsbeschluß unter Anführung von BVerwGE 26, 31 und der dort zitierten Entscheidung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1965 - BVerwG I C 91.62 - (DÖV 1966, 202) klargestellt.
  • BVerwG, 13.02.1980 - 6 B 50.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Abgesehen davon ist auch materiell keine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem in DÖV 1974, 854 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (gemeint ist offenbar das Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 54.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55]) und von dem Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 40.72 - (…Buchholz, a.a.O., Nr. 50) festzustellen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 12. Dezember 1973 (a.a.O.) ausgeführt hat, gebietet es die im Bundesumzugskostengesetz konkretisierte Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nur, den Bediensteten unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen von den Umzugskosten freizustellen.

  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72

    Antrag auf Umzugskostenvergütung wegen eines Umzugs auf Grund einer Versetzung - …

    Die hier vertretene Auffassung liegt auch dem Urteil des ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 40.72 - zugrunde.
  • BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Zwar mag ausnahmsweise auch eine rechtswidrige Zusage Vertrauensschutz erzeugen können, wenn ihre Nichteinhaltung zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde (vgl. Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 24.69 - [Buchholz 238.90 Nr. 33 am Ende] und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 40.72 -, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 09.04.1975 - VI B 67.74
    In dem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 40.72 - ist ausgeführt, daß entscheidend ist die tatsächliche Frage, ob das vom Kläger behauptete Drängen der Beklagten überhaupt kausal für seinen Entschluß war, in Oberammergau zu mieten und auf diese Weise die Wohnung in Mittenwald frühzeitig freizugeben, daß mit einer dem Kläger günstigen Klärung des Punktes, ob der Leiter der Standortverwaltung mündlich auf Räumung gedrängt habe, diese Frage der Kausalität noch nicht beantwortet wäre, und daß rechtlich die Räumungsveranlassung nicht wegdenkbare Bedingung für das Verhalten des Klägers gewesen sein muß (vgl. dementsprechend das Erfordernis der "Kausalkette zwischen Räumungsveranlassung und Räumung" im Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG II C 15.73 - [DÖV 1974, 854]).
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