Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 05.01.1959 - V B 118.58
- BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Daß auch fehlerhafte Verwaltungsakte feststellenden Inhalts hinsichtlich der Rücknehmbarkeit dieser Einschränkung unterworfen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteil des Senats vom 24. April 1959 in BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269]; Urteil des II. Senatsvom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 329.57 - in ZBR 1959 S. 115). - BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Das Berufungsgericht wird aber zu beachten haben, daß dann, wenn ein fehlerhafter Verwaltungsakt lediglich für die Zukunft zurückgenommen worden ist, von dem Betroffenen besonders gewichtige Tatsachen angeführt werden müssen, um ein überwiegendes Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes darzutun (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1959 in BVerwGE 9, 251 und Urteile des II. Senatsvom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - undvom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [DÖV 1961 S. 30]). - BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Das Berufungsgericht wird aber zu beachten haben, daß dann, wenn ein fehlerhafter Verwaltungsakt lediglich für die Zukunft zurückgenommen worden ist, von dem Betroffenen besonders gewichtige Tatsachen angeführt werden müssen, um ein überwiegendes Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes darzutun (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1959 in BVerwGE 9, 251 und Urteile des II. Senatsvom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - undvom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [DÖV 1961 S. 30]).
- BVerwG, 09.07.1959 - II C 407.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters erzeugt anhaltende Wirkungen, nämlich als Berechnungsfaktor für die allmonatlich fällig werdenden Zahlungen von Dienstbezügen, und wird nur für die jeweils fällige Monatszahlung zu Ende geführt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 9. Juli 1959 (BVerwGE 9, 73 [77]) entschieden hat. - BVerwG, 29.01.1959 - II C 329.57
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Daß auch fehlerhafte Verwaltungsakte feststellenden Inhalts hinsichtlich der Rücknehmbarkeit dieser Einschränkung unterworfen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteil des Senats vom 24. April 1959 in BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269]; Urteil des II. Senatsvom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 329.57 - in ZBR 1959 S. 115). - BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Das Berufungsgericht wird aber zu beachten haben, daß dann, wenn ein fehlerhafter Verwaltungsakt lediglich für die Zukunft zurückgenommen worden ist, von dem Betroffenen besonders gewichtige Tatsachen angeführt werden müssen, um ein überwiegendes Interesse an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes darzutun (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1959 in BVerwGE 9, 251 und Urteile des II. Senatsvom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - undvom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [DÖV 1961 S. 30]). - BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1961 - VI C 46.59
Mit der durch den Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage, ob bei Beamtenübernahmen nach § 171 LBG der Zeitpunkt der Einweisung in eine Planstelle und der Zeitpunkt des Beginns des Besoldungsdienstalters berichtigt werden können, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift irrig angenommen worden sind, hat sich bereits der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG (Berlin) Nr. 4, befaßt.
- BVerwG, 07.02.1962 - VI C 15.60
Rechtsmittel
Zu der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob bei Rücknahme in das Beamtenverhältnis nach § 171 LBG der Zeitpunkt der Einweisung in eine Planstelle und der Zeitpunkt des Beginns des BDA berichtigt werden können, wenn die Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift irrig angenommen worden sind, hat der erkennende Senat bereitsim Urteil vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 46.59 - Stellung genommen.Schließlich hat das Berufungsgericht im Ergebnis auch zutreffend dargelegt, daß die mit den angefochtenen Bescheiden ausgesprochene Rücknahme der fehlerhaften Planstelleneinweisung und BDA-Festsetzung auch im Hinblick auf den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Vertrauensschutz des Betroffenen jedenfalls mit Wirkung für die Zukunft, die hier allein in Streit ist, zulässig war (vgl. euch hierzu dasUrteil des erkennenden Senats vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 46.59 -).
- BVerwG, 07.02.1962 - VI C 20.60
Rechtsmittel
Zu der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob bei Übernahmen in das Beamtenverhältnis nach § 171 LBG der Zeitpunkt der Einweisung in eine Planstelle und der Zeitpunkt des Beginns des BDA, berichtigt werden können, wenn die Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift irrig angenommen worden sind, hat der erkennende Senat bereitsim Urteil vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 46.59 - Stellung genommen.Das Oberverwaltungsgericht wird nunmehr unter Beachtung der schonim Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 46.59 - dargelegten Rechtsgrundsätze zu prüfen haben, ob besonders gewichtige Tatsachen vorliegen oder vom Kläger geltend gemacht werden, die ausnahmsweise trotz seiner nicht sehr erheblichen Schlechterstellung eine Weitergewährung der nach dem bisherigen BDA berechneten Dienstbezüge wenigstens für eine gewisse Zeit auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung im Hinblick auf den auch im öffentlichen Recht herrschenden Vertrauensschutz geboten erscheinen lassen könnten.
- BVerwG, 11.04.1962 - VI C 55.60
Rechtsmittel
Zu der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob bei Übernähme in das Beamtenverhältnis nach § 171 LBG der Zeitpunkt der Einweisung in eine Planstelle und der Zeitpunkt des Beginns des Besoldungsdienstalters berichtigt werden können, wenn die Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift irrig angenommen worden sind, hat der erkennende Senat bereits wiederholt Stellung genommen (vgl. Urteile vom 15. November 196.1 - BVerwG VI C 46.59 - und vom 7. Februar 1962 - BVerwG VI C 15.60 und BVerwG VI C 20.60 -).
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