Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1966 - VI C 5.63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Angesichts dessen hat nun aber bereits das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinem oben schon angeführten Urteil vom 13. Juni 1968 (DVBl. 1969, 83) überzeugend diese Chancen als "rechtlich nicht faßbare Zukunftserwartung" qualifiziert und ausgeführt, die an eine höhere Bewertung anknüpfenden Erwartungen des Dienstposteninhabers seien "mit derart schwerwiegenden Ungewißheiten belastet, daß von einer schutzwürdigen Beförderungschance noch nicht gesprochen werden kann"; das Verwaltungsgericht Braunschweig verweist in diesem Zusammenhang zutreffend auch noch auf die Organisationshoheit des Dienstherrn, dem nicht verwehrt werden könne, "im Interesse einer optimalen Erledigung der ... Verwaltungsaufgaben jederzeit Veränderungen in der Amterorganisation vorzunehmen oder personelle Umdispositionen zu treffen" - eine Befugnis übrigens, die das Bundesverwaltungsgericht bereits in einem Urteil vom 24. Juni 1966 (ZBR 1967, 17, 18) hervorgehoben "hatte. - LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereit gestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L2xx als Dienstherr des Klägers standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n.v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n.v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vergleiche auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f.; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.). - LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz - …
Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereit gestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L2xx als Dienstherr des Klägers standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n.v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n.v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vergleiche auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f.; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.).
- LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereitgestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L3xx als Dienstherr der Klägerin standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n. v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n. v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vgl. auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f..; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.). - BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger …
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umfaßt zwar auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und deshalb auch seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Beförderung (vgl. BVerwGE 19, 252 [254] und Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 5.63 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 16]). - BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Bei seinem Beschwerdevorbringen zu diesem Punkt übersieht der Kläger anscheinend, daß es für § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG gerade nicht ausreicht, daß der Beamte lediglich die Tätigkeitsmerkmale erfüllt, welche allgemein mit dem höheren Amt verbunden sind (Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 16]). - BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65
Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten - …
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umfaßt zwar auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und deshalb auch seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Beförderung (vgl. BVerwGE 19, 252 [254/255]; Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 - [ZBR 1967, 17]). - OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1997 - 3 L 214/95
Ruhegehalt; Pastor
Auch wenn es dem Wortlaut dieser Norm nicht mit hinreichender Klarheit entnommen werden kann, ist unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte und im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck allgemein anerkannt, daß sie nur dann eingreift, wenn eine Beamtin oder ein Beamter innerhalb der Zwei-Jahres-Frist vor dem Eintritt des Versorgungsfalles zwei verschieden eingestufte Ämter innegehabt und das spätere Amt durch eine individuelle Maßnahme (Beförderung, Ernennung oder einen der Ernennung gleichstehenden Verwaltungsakt) erreicht hat (…vgl. Stegmüller/Schmalhofer, BeamtVG, § 5 Rdnr. 9;… Plog/Wiedow, BeamtVG, § 5 Rdnr. 23;… Kümmel/Werhahn, BeamtVG, § 5 Rdnr. 14; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.06.1966 - VI C 5.63 -, ZBR 1967, 17, 18). - BVerwG, 19.04.1967 - VI C 9.67
Antrag auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des …
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat nun allerdings zu der Vorschrift des § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG, die ebenfalls von den "Obliegenheiten des ... Amtes" spricht, ausgeführt, daß unter solchen Obliegenheiten nicht die bloße Funktion, sondern in erster Linie die in der Planstelle ausgedrückte Bewertung dieser Funktion zu verstehen ist (BVerwGE 11, 233 [237], ähnlichUrteile vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] undvom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 - [ZBR 1967 S. 17]). - BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Mindestens einjährige Wahrnehmung der Obliegenheiten als Voraussetzung eines …
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]).
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