Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1961 - VI C 50.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1170
BVerwG, 13.12.1961 - VI C 50.60 (https://dejure.org/1961,1170)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1961 - VI C 50.60 (https://dejure.org/1961,1170)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1961 - VI C 50.60 (https://dejure.org/1961,1170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.07.1961 - III C 339.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - VI C 50.60
    Dies genügt zur Annahme eines, berechtigten Reststellungsinteresses (vgl. BVerwGE 12, 303. [305]).
  • BVerwG, 06.11.1953 - II C 35.53

    Anordnung der Beiladung eines Dritten durch erstinstanzliches Verwaltungsgericht …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - VI C 50.60
    Jedoch leidet das Verfahren in der Berufungsinstanz an einem wesentlichen Mangel (§ 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG i.V.m. § 195 Abs. 6 Nr. 5 VwGO), weil das Berufungsgericht zu Unrecht die verfahrensrechtliche Zulässigkeit des Hilfsantrags des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglich angefochtenen Bescheide vom 25. Oktober 1957 und vom 10. Februar 1958 verneint hat (vgl. auch BVerwGE 1, 27), Bei diesem Hilfsantrag handelt es sich verfahrensrechtlich um eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 2 MRVO Nr. 165 (jetzt § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) und nicht - wie im Berufungsurteil rechtsirrig ohne nähere Begründung angenommen wird - um eine Feststellungsklage im Sinne des § 52 MRVO Nr. 165 (jetzt § 43 VwGO), mit der nur die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder - wie § 43 VwGO jetzt ausdrücklich ausspricht - auch die Feststellung der Nichtigkeit, nicht aber der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden könnte.
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 5.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil auf die Revision des Klägers durch Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Nach der bindenden rechtlichen Beurteilung in dem zurückverweisenden Revisionsurteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 - ist die Klage mit dem Feststellungsantrag zwar zulässig; sie kann jedoch keinen Erfolg haben.

  • BVerwG, 03.02.1965 - VI C 40.63

    Rechtsmittel

    Auch das Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, weil eine dem Klageantrag entsprechende Verurteilung des Beklagten gegebenenfalls nicht nur Nachzahlungsansprüche, sondern auch Auswirkungen auf die Versorgung des seit dem 1. April 1959 im Ruhestand befindlichen Klägers zur Folge haben würde (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 4]; Beschluß vom 18. Oktober 1963 - BVerwG VI C 134.60 -).
  • BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 44.62

    Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Vorliegen einer …

    Dabei handelt es sich nicht um eine im Revisionsverfahren gemäß § 142 VwGO unzulässige Klageänderung (vgl. hierzu die Urteile vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 113 Nr. 11 = MDR 1963 S. 246 = DÖV 1963 S. 384 [BVerwG 06.09.1962 - BVerwG VIII C 78.60] = ROW 1963 S. 173 = ZLA 1963 S. 60, und vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 -, Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 47.64

    Rechtsmittel

    Dabei handelt es sich nicht um eine im Revisionsverfahren gemäß § 142 VwGO unzulässige Klageänderung (vgl. hierzu die Urteile vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 113 Nr. 11 = NJW 1963 S. 553 = MDR 1963 S. 246 = DÖV 1963 S. 384 = ROW 1963 S. 173 = ZLA 1963 S. 60 , vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 -, Buchholz a.a.O. Nr. 4 und vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 44.62 -).
  • BVerwG, 18.10.1963 - VI C 134.60

    Entscheidung über Verfahrenskosten

    Das Interesse des Klägers an der Peststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen bestand, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt und der Kläger zur Begründung seiner Erledigungserklärung bestätigt hat, ausschließlich im Hinblick auf die künftige Versorgung des Klägers im Ruhestand; daß ein solches Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigt sein kann, obwohl eine rechtliche Bindung der Beteiligten an diese Peststellung der der Unterbringung zugrunde zu legenden Rechtsstellung für die Versorgung nicht besteht, hat der Senat schon ausgesprochen (Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 50.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht