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| BVerwG, 20.07.1960 - VI C 53.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verbindung von Verwaltungsstreitsachen - Kosten
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 20.12.1957 - OS I 139/55
- BVerwG, 20.07.1960 - VI C 53.58
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht
Daß eine Bindung in diesem Falle und damit ein Zurücktreten der Rechtskraft schon durch die Wirkung des Verweisungsbeschlusses eintreten kann, wird verneint von Hellwig, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, Bd. 2, 1907, S. 185, von Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., S. 156, dem Oberlandesgericht München im Beschluß vom 19. Juli 1955 - NJW 1956 S. 187 [OLG München 19.07.1955 - 3 W 1100/55] -, der allerdings den insoweit rechtlich anders liegenden Fall der geschäftlichen, nicht der örtlichen Zuständigkeit zum Gegenstand hat, und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 20. Dezember 1957 - OS I 139.55 - (beim Bundesverwaltungsgericht anhängig unter BVerwG VI C 53.58); dagegen vertreten Stein-Jonas- Schönke, ZPO, Ann.
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