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| BVerwG, 20.05.1960 - VI C 62.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.02.1960 - 167 III 58
- BVerwG, 20.05.1960 - VI C 62.60
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 15.09.1967 - VI B 51.67
Bewilligung des Armenrechts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten hat, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beibringt, hat keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Beschlüsse vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI C 62.60 - und vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 60 VwGO Nr. 5 = DVBl. 1961 S. 294]; vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juli 1955 [JR 1956 S. 20]). - BVerwG, 16.11.1967 - VI B 59.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten hat, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beibringt, hat keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Beschlüsse vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI C 62.60 - und vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 60 VwGO Nr. 5 = DVBl. 1961 S. 294]; vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juli 1955 [JR 1956 S. 20]).
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