Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1966 - VI C 63.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mehrkosten eines Polizeibeamten für eine Flugreise - Ansprüche gegen den Diensthernn nach Beamtenrecht - Umfang der Fürsorgepflicht für Landesbeamte
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.01.1963 - XIII A 48.62
- BVerwG, 06.07.1966 - VI C 63.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60
Ersatz der Flugkosten für Reisen zwischen Berlin und Westdeutschland - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1966 - VI C 63.63
Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - entschieden, daß das Land Berlin die Mehrkosten eines Polizeibeamten für eine Flugreise im Jahre 1956, als noch ein generelles Landreiseverbot für alle Polizeibeamten bestanden habe, mit einem Pauschalbetrag von 30 DM ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Mehrkosten von damals 65 DM habe abgelten können.Er hält das angefochtene Urteil durch das darin angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - nicht für gedeckt und meint mit näheren Ausführungen, daß die ihm zuteil gewordene Pauschalbehandlung weder mit dem Fürsorgegebot noch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei.
Die Sprungrevision ist zulässig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2 = JR 1962, 470]).
- BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1966 - VI C 63.63
Es sei grundsätzlich in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt, wie er die Fürsorgepflicht erfülle, sofern er nur die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beachte (BVerwGE 14, 181 [187]).
- BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn
Bezüglich des hier in Rede stehenden Flugkostenzuschusses hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, der Umstand, daß ein Beamter aus dienstlichen Gründen verpflichtet ist, bei Reisen durch die sowjetische Besatzungszone den Luftweg zu benutzen, könne zwar geeignet sein, den Dienstherrn zu einer - über die pauschalierende Erstattungsregelung hinausgehenden - differenzierenderen Regelung anzuhalten; dem Dienstherrn stehe jedoch jedenfalls eine Überlegungsfrist für eine solche Differenzierung zu, die ihm Gelegenheit gebe, die finanziellen Auswirkungen hinreichend zu prüfen (Urteile vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - [RiA 1962 S. 120; Buchholz, BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG VI C 63.63 -). - BVerwG, 04.10.1979 - 6 A 5.77
Anspruch auf Fortzahlung einer Sicherheitszulage oder Zahlung eines …
Davon gehen auch die Urteile des erkennenden Senats vom 29. November 1961 - BVerwG 6 C 123.60 - [Buchholz 237.2 § 41 LBG Berlin Nr. 2] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG 6 C 63.63 - aus, die einen Ersatzanspruch des Beamten anerkennen; sie beruhen bereits auf der erst in BVerwGE 28, 353 [360] ausdrücklich ausgesprochenen Überlegung, daß an dem Erholungsurlaub eines aktiven Beamten auch ein dienstliches Interesse besteht.
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