Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1960 - VI C 64.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstands
Daß die mit einer solchen Neuanstellung verbundene Ernennung der Anwendung des § 7 G 131 nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift unterliegt, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei Fällen entschieden, in denen der Beamte aus dem Dienst einer Gemeinde ausschied und unmittelbar anschließend in den Dienst einer anderen Gemeinde trat (Urteil vom 20. Mai 1959 - BVerwG VI C 215.56 - [BVerwGE 8, 305 ff.]; Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [ZBR 1960 S. 133 f.]).Mit Recht ist deshalb die von Widtmann und Anders-Jungkunz-Käppner (…a.a.O.) vertretene Ansicht durch das bereits erwähnte Urteil des VI. Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - (ZBR 1960 S. 133 f.) sowie auch durch den erkennenden Senat (Urteil vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 335.57 -) abgelehnt worden.
- BVerwG, 16.01.1969 - II C 11.65
Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit von Vertrauen bezüglich der …
Denn die Beklagte gelangte bei der Anwendung der politischen Alternative des § 7 Abs. 1 G 131 unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten rechtlichen Möglichkeit der zeitlichen Laufbahnverschiebung (BVerwGE 2, 10 [20]; 3, 88 [89/90] und Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 58]) zu der gleichen Versorgung wie bei der Versorgungsregelung im Jahre 1952. - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66
Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung - …
Dies entspricht etwa dem Grundsatz der sogenannten zeitlichen Verschiebung, nach welchem eine überwiegend politisch bedingte Ernennung nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt zu lassen ist, um den sie zu früh erfolgt ist, falls anzunehmen ist, daß sie unter normalen Umständen ohne politische Motive im konkreten Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen worden wäre (vgl. hierzu neben vielen anderen insbesondere Urteile vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 58.56 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 22], vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 -, vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 202.56 -, vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 54] und vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 58 = ZBR 1960, 133]).
- BVerwG, 31.03.1965 - VI C 119.62
Rechtsmittel
Die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 auf den festgestellten Sachverhalt steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auch mit dem vom Bundesverwaltungsgericht erarbeiteten Grundsatz, daß eine überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommene Ernennung, die aus solchen politischen Gründen lediglich zu früh erfolgt ist, nur um den Zeitraum unberücksichtigt bleibt, um den sie zu früh vorgenommen ist, wenn anzunehmen ist, daß sie unter normalen Umständen ohne derartige politische Motive mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt wäre (Grundsatz der sogenannten zeitlichen Verschiebung; vgl. BVerwGE 2, 10 [20]; 3, 88 [89, 90];Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 58 = RiA 1960 S. 303]). - BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
Aberkennung des halben Ruhegehaltes eines Mitgliedes der Nationalsozialistischen …
Denn eine "zeitliche Verschiebung" der Ernennung, auf die das Revisionsvorbringen anscheinend abstellen will, ist bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur geboten und zulässig, wenn einem Beamten die durch die streitige Ernennung begründete Rechtsstellung aus parteipolitischen Beweggründen lediglich zu früh zuerkannt wurde (BVerwGE 2, 10 [21]; 3, 88 [90]; Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 58 = RiA 1960 S. 303]). - BVerwG, 10.01.1961 - II B 43.60
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen des Ausschlusses zweier …
Die Beschwerde macht zu Unrecht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - (ZBR 1960 S. 133.) ab. - BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57
Rechtsmittel
Sollte das Berufungsgericht hierbei zu einem dem Kläger ungünstigen Ergebnis gelangen, so braucht es - entgegen der Auffassung der Revision - nicht zu klären, ob dem Kläger Rechte aus der zuvor bekleideten Rechtsstellung eines Hauptlehrers zustehen; denn diese Rechte könnten nicht gegenüber dem Beklagten festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 8, 305 [308/309]). - BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Rechtsmittel
Diese Auffassung steht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung; danach ist die tatsächliche Vermutung fortwirkend politischer Motivierung nicht auf die Laufbahn bei dem gleichen Dienstherrn beschränkt, sondern kommt auch im Falle eines Dienstherrnwechsels zum Zuge, wenn die spätere Ernennung ohne die frühere nicht vorgenommen worden wäre (vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56][307]; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -). - BVerwG, 23.06.1960 - VI B 10.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblichkeit politischer …
In einem solchen Sachverhalt scheidet aber die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung der Laufbahn von vornherein aus (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".