Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.09.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1659
BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59 (https://dejure.org/1960,1659)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1960 - VI C 66.59 (https://dejure.org/1960,1659)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1960 - VI C 66.59 (https://dejure.org/1960,1659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Ferner weiche das angefochtene Urteil von der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1954 (BVerwGE 2, 10 ff., ZBR 1955 S. 306) ab, denn es habe nicht jede Ernennung und Beförderung selbständig daraufhin geprüft, ob ihnen in überwiegendem Maße sachfremde Erwägungen im Sinne des § 7 G 131 zugrunde gelegen hätten.

    Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18, 19]; 3, 110 [113, 114]; 5, 275 [277]) nur, wenn das Berufungsgericht nicht die letzte Rechtsstellung des Klägers gesondert auf ihre Fehlerhaftigkeit im Sinne der zweiten Alternative des § 7 G 131 geprüft und sich dieser Nachprüfung ohne weiteres infolge der von ihm festgestellten Fehlerhaftigkeit der Ernennung des Klägers zum Werkführer bzw. dessen Beförderung zum Werkmeister für enthoben gehalten hätte.

    Es trifft aber nicht zu, daß - wie die Revision meint - eine Würdigung der Zulassung des Klägers zur Werkführer- und Werkmeisterlaufbahn unzulässig und insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10) unvereinbar wäre.

    Das Berufungsgericht hat schließlich ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [20, 21]; 3, 88 [90]) zu der Frage Stellung genommen, wie sich die Laufbahn des Klägers ohne enge Verbindung zum Nationalsozialismus bis zum 8. Mai 1945 gestaltet haben würde.

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18, 19]; 3, 110 [113, 114]; 5, 275 [277]) nur, wenn das Berufungsgericht nicht die letzte Rechtsstellung des Klägers gesondert auf ihre Fehlerhaftigkeit im Sinne der zweiten Alternative des § 7 G 131 geprüft und sich dieser Nachprüfung ohne weiteres infolge der von ihm festgestellten Fehlerhaftigkeit der Ernennung des Klägers zum Werkführer bzw. dessen Beförderung zum Werkmeister für enthoben gehalten hätte.

    Es hat sich dabei von der zutreffenden Erwägung leiten lassen, daß es für die Anwendung der hier in Frage stehenden zweiten Alternative des § 7 G 131 allein auf die Motive der Ernennungsbehörde und nicht auf den Umfang der tatsächlichen Beziehungen des Klägers zum Nationalsozialismus ankommt (BVerwGE 3, 110 und ständige Rechtsprechung).

    Die an diese Feststellung vom Berufungsgericht geknüpfte, nach der Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß auch seine Ernennung zum Oberwerkmeister am 1. Dezember 1944 auf seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110 [115]; 5, 275).

    Die Vermutung, daß die für die Ernennung des Klägers zum Werkführer und die für die Beförderung zum Werkmeister maßgeblichen politischen Motive auch noch bei seiner späteren Beförderung zum Oberwerkmeister überwiegend wirksam geblieben sind, muß der Kläger wegen der hier Platz greifenden Umkehrung der Beweislast gegen sich gelten lassen, weil er diese Vermutung nicht widerlegen konnte (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; Urteile des II. Senatsvom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - undvom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 135.54 -).

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18, 19]; 3, 110 [113, 114]; 5, 275 [277]) nur, wenn das Berufungsgericht nicht die letzte Rechtsstellung des Klägers gesondert auf ihre Fehlerhaftigkeit im Sinne der zweiten Alternative des § 7 G 131 geprüft und sich dieser Nachprüfung ohne weiteres infolge der von ihm festgestellten Fehlerhaftigkeit der Ernennung des Klägers zum Werkführer bzw. dessen Beförderung zum Werkmeister für enthoben gehalten hätte.

    Die an diese Feststellung vom Berufungsgericht geknüpfte, nach der Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß auch seine Ernennung zum Oberwerkmeister am 1. Dezember 1944 auf seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110 [115]; 5, 275).

  • BVerwG, 08.04.1960 - VI C 159.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht auf die Zulassung des Klägers zur Werkführer- und Werkmeisterlaufbahn zurückgegriffen hat, um bereits hieraus Anhaltspunkte für die Beweggründe der später erfolgten Ernennung zum Werkführer zu gewinnen (vgl.Urteile vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 317.56 -;vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 137.57 - besondersvom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 -).

    Die vom Kläger abgelegten Prüfungen widerlegen daher nicht die nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß die gleichen politischen Beweggründe, die dem Kläger die Laufbahn eröffneten und das Ablegen der Werkführerprüfung ermöglicht hatten, auch noch bei der nachfolgenden Ernennung zum Werkführer und der Beförderung zum Werkmeister weitergewirkt haben (Beschluß des VI. Senatsvom 16. Dezember 1957 - BVerwG VI B 63.57 -, Urteil des VI. Senatsvom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 - und Urteile des II. Senatsvom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - undvom 29. Oktober 1959 - BVerwG II C 404.57 -).

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Das Berufungsgericht hat schließlich ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [20, 21]; 3, 88 [90]) zu der Frage Stellung genommen, wie sich die Laufbahn des Klägers ohne enge Verbindung zum Nationalsozialismus bis zum 8. Mai 1945 gestaltet haben würde.
  • BVerwG, 09.12.1955 - II C 206.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Die Vermutung, daß die für die Ernennung des Klägers zum Werkführer und die für die Beförderung zum Werkmeister maßgeblichen politischen Motive auch noch bei seiner späteren Beförderung zum Oberwerkmeister überwiegend wirksam geblieben sind, muß der Kläger wegen der hier Platz greifenden Umkehrung der Beweislast gegen sich gelten lassen, weil er diese Vermutung nicht widerlegen konnte (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; Urteile des II. Senatsvom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - undvom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 135.54 -).
  • BVerwG, 19.10.1956 - II C 135.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Die Vermutung, daß die für die Ernennung des Klägers zum Werkführer und die für die Beförderung zum Werkmeister maßgeblichen politischen Motive auch noch bei seiner späteren Beförderung zum Oberwerkmeister überwiegend wirksam geblieben sind, muß der Kläger wegen der hier Platz greifenden Umkehrung der Beweislast gegen sich gelten lassen, weil er diese Vermutung nicht widerlegen konnte (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; Urteile des II. Senatsvom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - undvom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 135.54 -).
  • BVerwG, 23.10.1958 - II C 132.57

    Rüge der unzureichenden Sachaufklärung - Widerruf eines begünstigenden …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Die vom Kläger abgelegten Prüfungen widerlegen daher nicht die nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß die gleichen politischen Beweggründe, die dem Kläger die Laufbahn eröffneten und das Ablegen der Werkführerprüfung ermöglicht hatten, auch noch bei der nachfolgenden Ernennung zum Werkführer und der Beförderung zum Werkmeister weitergewirkt haben (Beschluß des VI. Senatsvom 16. Dezember 1957 - BVerwG VI B 63.57 -, Urteil des VI. Senatsvom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 - und Urteile des II. Senatsvom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - undvom 29. Oktober 1959 - BVerwG II C 404.57 -).
  • BVerwG, 29.10.1959 - II C 404.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 66.59
    Die vom Kläger abgelegten Prüfungen widerlegen daher nicht die nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung, daß die gleichen politischen Beweggründe, die dem Kläger die Laufbahn eröffneten und das Ablegen der Werkführerprüfung ermöglicht hatten, auch noch bei der nachfolgenden Ernennung zum Werkführer und der Beförderung zum Werkmeister weitergewirkt haben (Beschluß des VI. Senatsvom 16. Dezember 1957 - BVerwG VI B 63.57 -, Urteil des VI. Senatsvom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 - und Urteile des II. Senatsvom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - undvom 29. Oktober 1959 - BVerwG II C 404.57 -).
  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60

    Nichtberücksichtigung einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach …

    Für die Fachprüfung des Klägers zum Werkführer wird eine solche Annahme aber durch die den Personalakten zu entnehmende Feststellung ausgeschlossen, daß der Kläger diese Prüfung lediglich mit genügendem Ergebnis bestanden hat (BVerwG, Urteil vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 66.59 -).
  • BVerwG, 15.06.1961 - II C 111.59

    Widerlegbarkeit der Ersternennungsvermutung durch Prüfungsergebnisse und …

    Zwar ist entgegen der Auffassung der Revision bei der gebotenen Rückschau auf die der letzten Ernennung vorausgegangene berufliche Entwicklung des Klägers auch die Zulassung zur Beamtenlaufbahn zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 66.59 -;Urteil vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 137.57 -;Urteil vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1959 - VI C 66.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4706
BVerwG, 30.09.1959 - VI C 66.59 (https://dejure.org/1959,4706)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1959 - VI C 66.59 (https://dejure.org/1959,4706)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1959 - VI C 66.59 (https://dejure.org/1959,4706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,4706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht