Rechtsprechung
| BVerwG, 15.03.1957 - VI C 73.56 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten - …
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat seine von der Revision angeführte Rechtsprechung zu dem Begriff des "Gewahrsams einer ausländischen Macht" (Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56 -) durch Urteil vom 11. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 228) ausdrücklich aufgegeben. - BVerwG, 11.12.1961 - VI C 101.59 Der Gewahrsam einer ausländischen Macht im Sinne des § 37 b G 131 wird nicht allein durch ein Ausreiseverbot begründet; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56).
- BVerwG, 27.06.1962 - VI C 27.59
Rechtsmittel
Das Landesverwaltungsgericht habe in dem angefochtenen Urteil diese Frage bejaht und befinde sich damit in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht, das in dem Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56 - ausgesprochen habe, als im "Gewahrsam einer ausländischen Macht" im Sinne der §§ 37 b und c G 131 befindlich könne ein Beamter oder Ruhestandsbeamter auch dann angesehen werden, wenn er durch ein Ausreiseverbot außerhalb des Bundesgebietes festgehalten werde. - BVerwG, 12.09.1960 - VI B 7.60
Offenlassen der Auslegung des Gewahrsamsbegriffs
Infolgedessen gäbe dieser Fall auch nicht zu einer Prüfung Anlaß, ob der erkennende Senat an der in seinem Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56 - vertretenen Auffassung festhält.
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