Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1960 - VI C 73.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 02.02.1959 - V B 154.58
- BVerwG, 15.01.1960 - VI C 73.59
Papierfundstellen
- BB 1960, 131
- JR 1960, 388
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.11.1957 - II C 29.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.01.1960 - VI C 73.59
Jedenfalls war es, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. November 1957 - BVerwG II C 29.57 -) nicht verkannt hat, wahrend der förmlichen Geltungsdauer dieser Vorschrift ausgeschlossen, einen auf Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, insbesondere eines Beamtenverhältnisses gerichteten Willen des Dienstherrn anzunehmen.
- BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Rechtsmittel
Denn daraus, daß in der Zeit zwischen dem Zusammenbruch des Deutschen-Reiches und dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) in Berlin kein Beamtenrecht galt, also keine neuen Beamtenverhältnisse begründet wurden (vgl. Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG II C 29.57 - und vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 73.59 -), folglich die Staatsaufgaben, die nach deutschem Recht üblicherweise von Beamten wahrgenommen werden, von Angestellten wahrgenommen wurden, läßt sich nicht folgern, daß diese Angestellten in persönlicher Hinsicht den gleichen Anforderungen wie Beamte genügen mußten.
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