Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1962 - VI C 77.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 22.11.1962 - VI C 77.60
- BVerwG, 14.01.1963 - VI C 77.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.02.1961 - VI B 49.60
Revisionszulassung im Beamtenrecht - Unterschiedliche Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - VI C 77.60
Hierzu ist das Berufungsgericht mit Recht und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluß vom 3. Februar 1961 - BVerwG VI B 49.60 - mit weiteren Nachweisen) der Auffassung, daß Militäranwärter im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 54 a G 131 nicht die im Gegensatz zu den "Zivilanwärtern" bezeichneten, sondern ausschließlich diejenigen Personen sind, denen eine Militäranwärterurkunde gemäß § 37 Abs. 2 WFVG erteilt worden ist.
- BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages …
Damit unterstellt zwar das Berufungsgericht nicht die in das Wissen der Zeugen gestellte Behauptung als wahr und würdigt sie anders als der Beweisführer - wäre dies der Fall, dann würde ein Absehen von der Vernehmung zulässig sein (vgl. Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 - sowie Beschluß vom 22. November 1962 - BVerwG VI C 77.60 -) -, sondern es unterstellt nur, daß die Zeugen im Sinne des Beweisführers aussagen würden, die Beweisaufnahme also erfolgreich, aber völlig nutzlos, wäre. - BVerwG, 23.10.1968 - VI C 27.65
Rechtsmittel
Die Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses durch Zeitablauf wie hier am 30. September 1939 steht rechtlich gesehen der Beendigung durch Entlassung gleich; in beiden Fällen war eine Erneuerung des Berufssoldatenverhältnisses nur durch neue Verpflichtung möglich, wie im Beschluß vom 22. November 1962 - BVerwG VI C 77.60 - und im Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 40.62 - bereits entschieden, zumal da es - wie in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG VI C 102.62 - ausgesprochen - nicht auf die nur tatsächliche Behandlung als Berufssoldat ankommen kann.
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| BVerwG, 14.01.1963 - VI C 77.60 |
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- BVerwG, 22.11.1962 - VI C 77.60
- BVerwG, 14.01.1963 - VI C 77.60
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