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| BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.04.1972 - VRS VIII/1/72
- BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73
Dafür, daß es diese Aussage des Klägers, die im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegeben ist, überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat, ist nichts ersichtlich (vgl. dazu auch BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384]). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73
Hierzu gehört nicht nur, daß der Mangel als solcher gekennzeichnet wird, sondern es ist auch darzulegen, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem aufgezeigten Mangel beruht oder jedenfalls beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]). - BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63
Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1973 - VI C 96.73
Das Verwaltungsgericht war gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur gehalten, die Gründe anzugeben, die für seine richterliche Überzeugung maßgebend waren, und es war nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen Vorbringen einzeln auseinanderzusetzen (vgl.Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 -, ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision - …
Nun ist zwar das Tatsachengericht nicht gehalten, sich mit jeder Einzelheit des Vorbringens eines Prozeßbeteiligten auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 14.73 - und Beschluß vom 27. August 1973 - BVerwG VI C 96.73 -). - BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73
Verwerfung einer Verfahrensrevision wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung von …
Auch hier fehlt es wiederum an einer schlüssigen Darlegung, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschluß vom 27. August 1973 - BVerwG VI C 96.73 -). - BVerwG, 19.12.1973 - VI CB 190.73
Anforderungen an die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …
Auch soweit sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang mit den Aussagen des Klägers zu gedachten Konfliktsituationen oder - wie die Beschwerde meint - zu "echten Notwehrsituationen" befaßt und daraus Schlußfolgerungen auf die Grundeinstellung des Klägers zu der durch derartige Grenzsituationen bedingten Problematik der Kriegsdienstverweigerung gezogen hat, handelt es sich um einzelfallbezogene Fragen der dem Verwaltungsgericht vorbehaltenen Tatsachen- und Beweiswürdigung (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1973 - BVerwG VI C 96.73 -, vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 93.73 - und vom 5. November 1973 - BVerwG VI B 47.73 -).
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