Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.1966 - VI C 99.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Verschollenheitsbezügen bei vermuteter Verschollenheit des Beamten im Zusammenhang mit Kampfhandlungen in den letzten Kriegsmonaten - Beweislast für die die Kriegsunfallversorgung begründenden Tatsachen - Ermordung des Beamten durch die Gestapo als ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 11.06.1963 - OS I 73/62
- BVerwG, 18.10.1966 - VI C 99.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 99.63
Nach der Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Unfall "infolge" des Dienstes nur dann eingetreten, wenn er zwar nicht in allen seinen Phasen - äußere Einwirkung, schädigendes Ereignis, Körperschaden - in die Zeit der Dienstausübung fiel, aber in dieser Zeit der Geschehensablauf jedenfalls begann und erst nach Ablauf der Dienstausübung seinen Abschluß erreichte (BVerwGE 17, 59 [BVerwG 24.10.1963 - II C 10/62] [63], ähnlich Plog-Wiedow, BBG, § 135 RcLNr. 20). - BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 99.63
Zur ordnungsmäßigen Aufklärungsrüge gehört u.a. die Darlegung, daß das Urteil bei Vernehmung der benannten Zeugen anders ausgefallen wäre oder doch hätte ausfallen können (BVerwGE 5, 12 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54] [13]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365]). - BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 99.63
Zur ordnungsmäßigen Aufklärungsrüge gehört u.a. die Darlegung, daß das Urteil bei Vernehmung der benannten Zeugen anders ausgefallen wäre oder doch hätte ausfallen können (BVerwGE 5, 12 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54] [13]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365]).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66
Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle
In dem hier zu entscheidenden Fall braucht auf die Auslegung dieses Begriffs in dem Sinne, daß ein Unfall "infolge" des Dienstes nur eingetreten ist, wenn er zwar nicht in allen seinen Phasen in die Zeit der Dienstausübung fiel, aber in dieser Zeit der Geschehensablauf jedenfalls begann und erst nach Ablauf der Dienstausübung seinen Abschluß erreichte (Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 10.62 - [BVerwGE 17, 59, 63]), und auf die Kritik an dieser Auffassung (Schütz in DÖD 1965, 161 [163]) nicht eingegangen zu werden, zumal sich auch hierbei das Fehlen einer zeitlichen Begrenzung der Dienstausübung auswirkt; denn auch bei dieser Alternative muß ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Dienst gefordert werden (Urteil vom 18. Oktober 1966 - BVerwG VI C 99.63 -). - BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64
Rechtsmittel
Hinzu kommt, daß die Revision innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht dargetan hat, in welcher Weise das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht oder beruhen kann (vgl.Urteil vom 18. Oktober 1966 - BVerwG VI C 99.63-).
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