Rechtsprechung
| BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 01.04.1969 - 3 K 1240/68
- BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.10.1973 - VI C 22.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Auch nahe und nächste Angehörige sind nicht stets nur deshalb als Zeugen zu hören, weil die Vernehmung des Klägers nicht zur Anerkennung führt; vielmehr besteht auch hinsichtlich dieses Personenkreises keine Notwendigkeit zur Anhörung, wenn - wie hier - bereits die Parteivernehmung des Klägers ein eindeutiges Bild von dessen Persönlichkeit und von den Gründen vermittelt hat, die seine Kriegsdienstverweigerung tragen oder dies nicht tun (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 -).Der beschließende Senat hat hierzu in seinen Beschlüssen vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - hervorgehoben, daß dies auch für die Bejahung des Tyrannenmordes, der ein Mittel der inneren politischen Auseinandersetzung ist, gilt.
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Abgesehen davon, daß die Beschwerde insoweit kaum dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG entspricht, ist diese Frage bereits durch das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - (BVerwGE 37, 69) hinreichend geklärt. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 143.60 - geltend macht, weil das Verwaltungsgericht dem Kläger seine Bejahung des Tyrannenmordes angelastet, hierbei jedoch verkannt habe, daß der Kläger den Tyrannenmord als eine - ihm nach der genannten Entscheidung nicht vorwerfbare - Nothilfe verstanden habe, wendet sie sich in Wahrheit nur gegen die Würdigung der Aussage des Klägers im angefochtenen Urteil.
- BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73
Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Der beschließende Senat hat hierzu in seinen Beschlüssen vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - hervorgehoben, daß dies auch für die Bejahung des Tyrannenmordes, der ein Mittel der inneren politischen Auseinandersetzung ist, gilt. - BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
Auszug aus BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Soweit die Anwesenheit eines Referendars im Einzelfall für unzulässig erklärt worden ist, weil er im zur Entscheidung anstehenden Verfahren etwa als Zeuge (RGSt 66, 252) oder zeitweise als Pflichtverteidiger (BGHSt 18, 165) beteiligt war, ist dies stets damit begründet worden, daß andernfalls die Gefahr bestehe, er könne in die Beratung Erkenntnisse hineintragen, die nur auf Grund dieser Beteiligtenstellung im Verfahren gewonnen sein könnten, und so schließlich die Abstimmung beeinflussen. - RG, 23.05.1932 - II 501/32
Stellt die Anwesenheit eines Zeugen bei der Beratung und Abstimmung auch dann …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73
Soweit die Anwesenheit eines Referendars im Einzelfall für unzulässig erklärt worden ist, weil er im zur Entscheidung anstehenden Verfahren etwa als Zeuge (RGSt 66, 252) oder zeitweise als Pflichtverteidiger (BGHSt 18, 165) beteiligt war, ist dies stets damit begründet worden, daß andernfalls die Gefahr bestehe, er könne in die Beratung Erkenntnisse hineintragen, die nur auf Grund dieser Beteiligtenstellung im Verfahren gewonnen sein könnten, und so schließlich die Abstimmung beeinflussen.
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der …
Die absolute Achtung menschlichen Lebens läßt allerdings der Wehrpflichtige vermissen, der sich zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz regelmäßig verbundenen weiteren Gewaltakten in der Lage sieht (Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -), dessen präsumtive Tat der Mitwirkung an innerstaatlicher gewaltsamer Auseinandersetzung gleichkommt (Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 1.73 - sowie Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - im Anschluß an das Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - [BVerwGE 37, 69]). - BVerwG, 31.05.1974 - VI C 130.73
Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge - Verletzung der …
Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Beschluß vom 14. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 1.73 -) auch nahe und nächste Angehörige nicht allein deshalb zu vernehmen, weil die Vernehmung des Wehrpflichtigen oder anderer Zeugen nicht zur Anerkennung führt; auch ihre Vernehmung muß sich dem Tatsachengericht aufdrängen, und daran fehlt es, wenn die bisherige Beweisaufnahme bereits ein eindeutiges Ergebnis erbracht hat.
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