Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1959 - VI CB 170.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Revisionsverfahren - Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur unter den im Gesetz selbst bestimmten Voraussetzungen
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.06.1958 - IV W 1.57
- BVerwG, 09.04.1959 - VI CB 170.58
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 10.06.1959 - VI C 241.57
Urteilsnichtigkeit nach Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 Gesetz Nr. 13 der …
Es ist nicht möglich, das Wiederaufnahmeverfahren aus anderen als den im Gesetz angeführten Wiederaufnahmegründen zuzulassen (RGZ 100, 99; Beschluß des erkennenden Senats vom 9. April 1959 - BVerwG VI CB 170.58); sonst träte ersichtlich eine schlechterdings nicht tragbare Rechtsunsicherheit ein (RGZ 155, 373). - BVerwG, 03.12.1959 - VI C 132.59
Rechtsmittel
Von dieser Auffassung gehen auch schon die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. Januar 1959 - BVerwG VI B 45.58 - und vom 9. April 1959 - BVerwG VI CB 170.58 - aus, die in Fällen, die dem hier zu entscheidenden gleichliegen, die Möglichkeit einer Zulassung der Revision nach § 127 BRRG verneinen.
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