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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1974 - VI CB 35.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3363
BVerwG, 20.02.1974 - VI CB 35.73 (https://dejure.org/1974,3363)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1974 - VI CB 35.73 (https://dejure.org/1974,3363)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1974 - VI CB 35.73 (https://dejure.org/1974,3363)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1974 - VI CB 35.73
    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 41, 53 [55] mit Nachweisen) davon ausgegangen, daß eine Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe dann - aber auch nur dann - vorliegt, wenn bei ihm die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer ernsten Gewissensnot führt.
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1974 - VI CB 35.73
    Wie der beschließende Senat in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 5.73 - mit eingehender Begründung dargelegt hat, hat das Verwaltungsgericht in eigener Verantwortung festzustellen, ob der Wehrpflichtige eine innerlich verbindliche Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1974 - VI CB 35.73
    Im Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 - hat der beschließende Senat dazu erläuternd folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1974 - VI CB 35.73
    Es ist auch, nicht erfindlich, inwiefern das angefochtene Urteil in seiner rechtlichen Konzeption von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Beschluß des I. Wehrdienstsenats vom 14. Januar 1969 - I WB 93.68 - (BVerwGE 33, 233 [BVerwG 14.01.1969 - I WB 93/68] = NJW 1969, 674) abweicht.
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer …

    Die Revision hat auch insoweit nicht dar getan, inwiefern sich eine entsprechende Beweiserhebung dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1974 - BVerwG VI CB 35.73 - und vom 5. August 1974 - BVerwG VI CB 88.73 -).
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