Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.05.1956 - 274 II 53
- BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1955 - II C 206.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56
Das angefochtene Urteil steht auch, entgegen der Auffassung der Beschwerde, mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - nicht in Widerspruch; das wird noch darzulegen sein.Der erkennende Senat ist ständig der vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - und vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 40.54 -, (BVerwGE 3, 110 [113-115]) vertretenen Auffassung gefolgt, es ergebe sich aus der Lebenserfahrung, daß dann, wenn schon die erste Ernennung eines Beamten auf ausschließlich oder überwiegend politisch bestimmten Beweggründen beruht hatte, auch bei nachfolgenden Ernennungen derartige Beweggründe vorgeherrscht haben; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese tatsächliche Vermutung allerdings im Einzelfalle widerlegbar.
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56
Auch der in § 7 G 131 verwendete Begriff "Ernennungen" bedarf keiner Klärung mehr; er ist, wie schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1954 (BVerwG II C 114.53, BVerwGE 2, 10 [20]) ausgeführt ist, im Sinne der durch hoheitlichen Akt begründeten beamtenrechtlichen Rechte und Rechtsstellungen zu verstehen. - BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56
Der erkennende Senat ist ständig der vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 - und vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 40.54 -, (BVerwGE 3, 110 [113-115]) vertretenen Auffassung gefolgt, es ergebe sich aus der Lebenserfahrung, daß dann, wenn schon die erste Ernennung eines Beamten auf ausschließlich oder überwiegend politisch bestimmten Beweggründen beruht hatte, auch bei nachfolgenden Ernennungen derartige Beweggründe vorgeherrscht haben; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese tatsächliche Vermutung allerdings im Einzelfalle widerlegbar. - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 17.02.1958 - VI CB 393.56
Der erkennende Senat hat hierzu in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 63.56 - ausgeführt, daß die erwähnte Vermutung nur gelten könne, wenn festgestellt sei, daß die spätere Ernennung ohne die erste Ernennung nicht vorgenommen worden wäre, vor allem also bei einer laufbahnmäßigen Entwicklung, darüber hinaus aber auch bei allen späteren Ernennungen, welche tatsächlich auf einer früheren Ernennung fußten.
- BVerwG, 15.07.1958 - VI B 208.57
Rechtsmittel
Was die Klägerin in diesem Zusammenhang vorbringt, stellt sich im wesentlichen als einen Angriff auf die tatsächlichen Feststellungen und die Beweiswürdigung der Vorinstanzen dar, der keinesfalls die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte (vgl. Beschlüsse des VI. Senatsvom 23. Juli 1957 - BVerwG VI B 101.56 - undvom 17. Februar 1958 - BVerwG VI CB 393.56 -, Beschluß des II. Senatsvom 28. März 1958 - BVerwG II B 77.57 -).
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