Rechtsprechung
| RFH, 12.08.1927 - VI D 1/27 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.04.1972 - VI R 58/69
Unterhaltszuschüsse - Rechtsreferendare - Gerichtsreferendare - Arbeitslohn - …
Soweit der RFH in seinem Gutachten VI D 1/27 vom 12. August 1927 (…a. a. O.) der Frage, ob Referendare andere Arbeitskräfte ersetzen, eine Bedeutung beigemessen hat, folgt der Senat dem nicht.Der Senat hält hiernach, wenn auch mit zum Teil abweichender Begründung, an der ständigen Rechtsprechung des RFH und des BFH fest, nach der die Unterhaltszuschüsse der Rechtsreferendare Arbeitslohn im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind (vgl. Gutachten des RFH VI D 1/27, a. a. O.;… BFH-Urteile VI R 112/70, a. a. O.;… VI 72/65, a. a. O.;… IV 276/52 U, a. a. O.).
- BFH, 01.07.1954 - IV 276/52 U
Unterhaltszuschüsse an Referenadre als Arbeitslohn - Beihilfe zur unmittelbaren …
Das Gutachten des Reichsfinanzhofs VI D 1/27 vom 12. August 1927, Slg. Bd. 21 S. 349 ff., habe zwar im Gegensatz zu einem kurz zuvor ergangenen Urteil VI A 618/26 vom 2. Februar 1927, Steuer und Wirtschaft 1927 Nr. 56, die Lohnsteuerpflicht der Bezüge der Gerichtsreferendare bejaht.
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